
© Stiftung Warentest
Bei einer großen Investition wie einem Eigenheim ist es sinnvoll, Verträge rechtlich prüfen zu lassen. Das dachte sich auch ein Ehepaar, das sich für einen Neubau bei einem Bauträger in Brandenburg entschied.
Ihr Anwalt fand etliche unvorteilhafter Klauseln, etwa:
- Der Bauträger verpflichtete sich nur, das Haus bis zu einem festgesetzten Datum „bezugsfertig“ herzustellen. Das bedeutet aber nicht, dass es dann ganz fertig sein muss, sondern nur, dass es den Bewohnern zumutbar ist, die Innenräume zu nutzen. Nicht einmal innen brauchen alle Arbeiten schon abgeschlossen zu sein, außen schon gar nicht.
- Der Bauträger forderte eine Schadenersatzpauschale, falls das Paar vom Kauf zurücktreten sollte.
Er machte dem Ehepaar auch klar, dass er zu keiner Änderung bereit war. Das Paar musste also alles schlucken oder ganz Abstand nehmen – es kaufte trotzdem.
Viele Vertragspartner lassen Käufer derzeit ihre Verhandlungsmacht spüren. Ist es dann nicht herausgeschmissenes Geld, überhaupt solche Verträge einem Anwalt zur Prüfung vorzulegen, wenn sich trotzdem nichts ändern lässt? Ganz und gar nicht. Denn Kunden wissen dann wenigstens, worauf sie sich einlassen. Ohne Rat verstehen Hauskäufer oft nicht, was die Klauseln wirklich bedeuten.
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@Branka1948: Leider sind uns Rechtsberatungen nicht möglich. Ohne die Unterlagen genau zu kennen, können wir den Fall nicht beurteilen. Lassen Sie das am besten direkt von einem Fachanwalt für Immobilien- und Architektenrecht prüfen. (TK)
Ich habe ein Reihenhaus gekauft.
Im Exposee des Maklers steht ein Reihenhaus mit einem Stellplatz zum Verkauf.
Notar lässt den Stellplatz nicht im Grundbuch eintragen.
Der Verkäufer steht noch als Eigentümer im Grundbuch und verkauft diesen zum zweiten mal.
Was kann ich tun?