Immobilienkauf unter Zeit­druck

Makler: Nach Art des Auftrags fragen

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Immobilienkauf unter Zeit­druck - So vermeiden Sie teure Fehler

© Stiftung Warentest

Wenn ein Makler ein Immobilien­angebot veröffent­licht, heißt das noch lange nicht, dass Interes­senten über ihn den optimalen Zugang zum Eigentümer haben.

Zum Teil sind Makler nicht exklusiv mit der Vermarktung beauftragt. Es kann also sein, dass ein Kauf­williger leer ausgeht, weil ein anderer Makler dem Eigentümer in der Zwischen­zeit schon einen Kauf­interes­senten präsentiert hat. Erkenn­bar ist es nicht, ob ein Auftrag exklusiv vergeben ist oder nicht. Kunden finden es nur durch Nach­fragen heraus.

Manche Makler bieten die Immobilie einfach auf eigene Faust ohne Auftrag des Eigentümers an. Es kommt vor, dass sie die Daten zur Immobilie und Fotos einfach aus den ­Angeboten anderer Makler oder denen der Eigentümer über­nehmen. Ob der Verkäufer willig ist, Interes­senten dieses Maklers über­haupt in Betracht zu ziehen, ist völlig offen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.03.2020 um 13:18 Uhr
    Notarfehler

    @Branka1948: Leider sind uns Rechtsberatungen nicht möglich. Ohne die Unterlagen genau zu kennen, können wir den Fall nicht beurteilen. Lassen Sie das am besten direkt von einem Fachanwalt für Immobilien- und Architektenrecht prüfen. (TK)

  • Branka1948 am 26.03.2020 um 13:24 Uhr
    Notarfehler

    Ich habe ein Reihenhaus gekauft.
    Im Exposee des Maklers steht ein Reihenhaus mit einem Stellplatz zum Verkauf.
    Notar lässt den Stellplatz nicht im Grundbuch eintragen.
    Der Verkäufer steht noch als Eigentümer im Grundbuch und verkauft diesen zum zweiten mal.
    Was kann ich tun?