
© Stiftung Warentest
In Verkaufsangeboten ist häufig ein fester Kaufpreis genannt. Das heißt aber noch lange nicht, dass dieser Betrag auch im Kaufvertrag beim Notartermin steht. Manchmal ist der Preis niedriger, weil es den Käufern gelingt, den Preis herunterzuhandeln, häufig fällt er derzeit aber höher aus, weil mehrere Interessenten die Immobilie haben wollen und sich daher gegenseitig überbieten.
Preise herunterzuhandeln ist im Moment nur bei schwer verkäuflichen Immobilien oder ganz exorbitanten Vorstellungen des Verkäufers erfolgversprechend. Zum Teil überschätzen Eigentümer aus Unkenntnis, was ein Haus oder eine Wohnung wert sind, zum Teil testen Eigentümer oder Makler mit überzogenen Preisen, was sich am Markt durchsetzen lässt.
„Angebote mit sehr ehrgeizigen Preisvorstellungen“ hat Michael Neumann, Vorstand beim Baukreditvermittler Dr. Klein aus Lübeck, zum Beispiel in Dresden beobachtet. Dr. Klein vermittelt Baukredite für Kreditnehmer bundesweit und arbeitet mit vielen Banken zusammen. Solche Kreditvermittler erleben daher, wie es Immobilienkäufern in verschiedenen Städten und Regionen ergeht und was sich am Markt verändert.
Verkauf häufiger über Bieterverfahren
Vor allem in begehrten Großstädten wie München, Berlin, Frankfurt am Main, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf und Köln reicht es in vielen Fällen nicht einmal, den aufgerufenen Preis ohne Murren zu akzeptieren.
Es kann passieren, dass der Makler oder Verkäufer sich meldet und von einem höheren Gebot eines anderen Interessenten berichtet. Wer dann nicht mitgeht, ist aus dem Rennen. Das kann sich über mehrere Runden wiederholen – auch wenn der Notartermin schon anberaumt ist.
Neumann hat festgestellt, dass Wohnungen und Häuser neuerdings „immer häufiger in Bieterverfahren angeboten werden“. Vor allem in München komme es zum Einsatz. Dabei teilen die Kaufinteressenten mit, was sie zu zahlen bereit sind. Für Privatleute ist es ohne Expertenhilfe schwer, ein angemessenes Gebot festzulegen. Das gilt speziell bei sanierungsbedürftigen Immobilien, bei denen das Bieterverfahren gerne eingesetzt wird. Allerdings sichert ihnen nicht einmal das Höchstgebot den Zuschlag.
Ganz wichtig in Märkten mit hohem Preisdruck ist es, den eigenen Finanzierungsrahmen vorher auszuloten – und das Maximum auf keinen Fall zu überschreiten. Denn es ist bitter, wenn die Traumimmobilie wieder verloren geht, weil ihre Finanzierung nicht zu schultern ist.
Baugruppen ohne Grundstück
Auch Baugruppen oder Baugemeinschaften, die gemeinsam ein bezahlbares Bauprojekt verwirklichen wollen, kennen das Problem, häufig doch noch leer auszugehen. Solange die Baugruppe ihr Grundstück nicht gekauft hat, kann es sein, dass sie es derzeit wegen der hohen Nachfrage nicht bekommt.
Reservierung bietet keine Sicherheit
Viele Kaufinteressenten hoffen, sich ein Haus oder eine Wohnung mit einer Reservierungsvereinbarung sichern zu können. Oft zahlen sie dafür drei- oder gar vierstellige Beträge an Makler oder Bauträger.
Im November 2016 reservierte etwa eine junge Frau für 5 000 Euro Gebühr eine Wohnung in Berlin, die knapp 450 000 Euro kosten sollte. Später verwies der Verkäufer aber auf andere Interessenten und forderte 15 000 Euro mehr. Wenige Tage vor dem Notartermin schlug er weitere 10 000 Euro auf.
Ähnlich erging es Carmen Ehrenberger und Matthias Nieser. Im Oktober 2015 überwiesen sie 3 000 Euro an eine Tochter des Bauträgers Buwog, um sich ihr Reihenhaus in Berlin zu sichern. Buwog bot erst im Herbst 2016 an, den Kaufvertrag notariell zu beurkunden, nachdem der Bau genehmigt worden war. Wegen „unerwarteter Kostensteigerungen“ verlangte Buwog gut 60 000 Euro mehr als ursprünglich vereinbart.
Die junge Frau und das Paar stellten fest, dass ihre Reservierungsvereinbarungen nicht bindend waren. „Wir dachten, dass wir uns das Haus zum vereinbarten Kaufpreis sichern, wenn wir es reservieren und dafür 3 000 Euro zahlen“, erläutert Carmen Ehrenberger. Das war nicht der Fall, denn die Vereinbarung war nicht notariell beurkundet.
Die Vereinbarung begründe „keine einklagbaren Verpflichtungen zum Kauf beziehungsweise Verkauf der Immobilie“, teilte Buwog auf Finanztest-Anfrage mit. Eine Pflicht, den vereinbarten Preis beizubehalten, gibt es erst recht nicht.
Buwog verpflichtet sich lediglich, die Immobilie innerhalb des reservierten Zeitraums anderen nicht anzubieten. Mehr nicht. Diese Regelung sei „üblich“, betont Buwog. Sie soll Interessenten Zeit geben, eine Finanzierungszusage einzuholen. Wenn sie sie bekommen, können sie sich aber nicht sicher sein, dass der Verkäufer tatsächlich an sie verkauft.
Macht der Verkäufer einen Rückzieher, zahlt er die Gebühr zwar zurück. Das war auch bei Buwog der Fall. In anderen Fällen mussten aber Kaufinteressenten ihr Geld schon hartnäckig einfordern.
Wacklige Reservierungen bei Maklern
Noch wackeliger ist eine Reservierungsvereinbarung mit einem Makler. Denn der Eigentümer kann trotzdem verkaufen, an wen er will. Deshalb hat das Landgericht Berlin die Reservierungsgebühr der Ziegert Bank- und Immobilienconsulting GmbH für unzulässig erklärt (Az. 15 O 152/16 – nicht rechtskräftig).
Die Berliner Verbraucherzentrale hatte die Maklergesellschaft verklagt, weil sie 932 Euro für die Reservierung einer Wohnung in Berlin verlangt hatte. Der Betrag sollte bei Abschluss des Kaufvertrags von der Maklerprovision abgezogen werden. Die Richter urteilten, die Vereinbarung sichere nur dem Makler eine Vergütung unabhängig vom Vermittlungserfolg.
Da der Käufer diese Reservierungsgebühren nicht wiederbekommt, wenn er nicht kauft, kann er sich bei einer größeren Summe unter Druck gesetzt fühlen, doch zu kaufen. Der Bundesgerichtshof setzt 10 bis 15 Prozent der Maklerprovision generell als Obergrenze an (Az. IV a ZR 102/85 vom 2. Juli 1986). Auch diese Reservierungsvereinbarung ist nur verbindlich, wenn ein Notar sie beurkundet.
Verpflichtung nur bei Beurkundung
Wer den Kaufvertrag nicht sofort abschließen kann, sollte Vereinbarungen deshalb im Vorfeld notariell beurkunden lassen. Die Käufer selbst verpflichten sich damit aber auch. Das kann zum Problem werden, wenn die erhoffte Kreditzusage platzt.
-
- Mit dem Finanztest-Rechner können Sie ermitteln, ob Sie als Mieter oder Käufer einer Immobilie günstiger fahren und dabei unterschiedliche Szenarien berücksichtigen.
-
- Mit unserem Rechner können Sie ermitteln, wie viel Kredit Sie für Ihr Haus aufnehmen können und wie viel Ihr Haus oder Ihre Wohnung höchstens kosten darf.
-
- Wer seine Immobilie selbst, also ohne Makler, verkaufen will und in der Verkaufsanzeige seine Telefonnummer angibt, muss auch mit Anrufen von Maklern rechnen, die sich...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Branka1948: Leider sind uns Rechtsberatungen nicht möglich. Ohne die Unterlagen genau zu kennen, können wir den Fall nicht beurteilen. Lassen Sie das am besten direkt von einem Fachanwalt für Immobilien- und Architektenrecht prüfen. (TK)
Ich habe ein Reihenhaus gekauft.
Im Exposee des Maklers steht ein Reihenhaus mit einem Stellplatz zum Verkauf.
Notar lässt den Stellplatz nicht im Grundbuch eintragen.
Der Verkäufer steht noch als Eigentümer im Grundbuch und verkauft diesen zum zweiten mal.
Was kann ich tun?