Finanzierungsrahmen. Klären Sie schon vor der Immobiliensuche mit Banken oder Kreditvermittlern, wie hoch Ihre Kreditsumme und der Kaufpreis maximal ausfallen dürfen. Stellen Sie so viele Unterlagen wie möglich für die Bank zusammen, zum Beispiel Gehaltsabrechnungen und Aufstellungen über Ihr Eigenkapital und Ihre Verbindlichkeiten.
Besichtigung. Lassen Sie sich nie zu einer Kaufzusage ohne Besichtigung einer Immobilie hinreißen.
Beratung. Nehmen Sie bei begehrten Immobilien schon zum ersten Besichtigungstermin einen Bausachverständigen mit. Viele bieten Begleitungen gegen Honorar an. Lassen Sie Verträge mit Bauträgern rechtlich prüfen, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.
Reservierung. Lassen Sie eine Reservierungsvereinbarung notariell beurkunden, wenn Sie wollen, dass sie den Verkäufer bindet. Sie binden sich dann aber ebenfalls.
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- Mit dem Finanztest-Rechner können Sie ermitteln, ob Sie als Mieter oder Käufer einer Immobilie günstiger fahren und dabei unterschiedliche Szenarien berücksichtigen.
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- Mit unserem Rechner können Sie ermitteln, wie viel Kredit Sie für Ihr Haus aufnehmen können und wie viel Ihr Haus oder Ihre Wohnung höchstens kosten darf.
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- Wer seine Immobilie selbst, also ohne Makler, verkaufen will und in der Verkaufsanzeige seine Telefonnummer angibt, muss auch mit Anrufen von Maklern rechnen, die sich...
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@Branka1948: Leider sind uns Rechtsberatungen nicht möglich. Ohne die Unterlagen genau zu kennen, können wir den Fall nicht beurteilen. Lassen Sie das am besten direkt von einem Fachanwalt für Immobilien- und Architektenrecht prüfen. (TK)
Ich habe ein Reihenhaus gekauft.
Im Exposee des Maklers steht ein Reihenhaus mit einem Stellplatz zum Verkauf.
Notar lässt den Stellplatz nicht im Grundbuch eintragen.
Der Verkäufer steht noch als Eigentümer im Grundbuch und verkauft diesen zum zweiten mal.
Was kann ich tun?