Immobilienkauf unter Zeit­druck

Unser Rat

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Finanzierungs­rahmen. Klären Sie schon vor der Immobilien­suche mit Banken oder Kredit­vermitt­lern, wie hoch Ihre Kreditsumme und der Kauf­preis maximal ausfallen dürfen. Stellen Sie so viele Unterlagen wie möglich für die Bank zusammen, zum Beispiel Gehalts­abrechnungen und Aufstel­lungen über Ihr Eigen­kapital und Ihre Verbindlich­keiten.

Besichtigung. Lassen Sie sich nie zu einer Kauf­zusage ohne Besichtigung einer Immobilie hinreißen.

Beratung. Nehmen Sie bei begehrten Immobilien schon zum ersten Besichtigungs­termin einen Bausach­verständigen mit. Viele bieten Begleitungen gegen Honorar an. Lassen Sie Verträge mit Bauträgern recht­lich prüfen, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.

Reser­vierung. Lassen Sie eine Reser­vierungs­ver­einbarung notariell beur­kunden, wenn Sie wollen, dass sie den Verkäufer bindet. Sie binden sich dann aber ebenfalls.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 27.03.2020 um 13:18 Uhr
Notarfehler

@Branka1948: Leider sind uns Rechtsberatungen nicht möglich. Ohne die Unterlagen genau zu kennen, können wir den Fall nicht beurteilen. Lassen Sie das am besten direkt von einem Fachanwalt für Immobilien- und Architektenrecht prüfen. (TK)

Branka1948 am 26.03.2020 um 13:24 Uhr
Notarfehler

Ich habe ein Reihenhaus gekauft.
Im Exposee des Maklers steht ein Reihenhaus mit einem Stellplatz zum Verkauf.
Notar lässt den Stellplatz nicht im Grundbuch eintragen.
Der Verkäufer steht noch als Eigentümer im Grundbuch und verkauft diesen zum zweiten mal.
Was kann ich tun?