Immobilienkauf unter Zeit­druck

Bieter­verfahren: Interes­senten geben Kauf­preis­gebote ab

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In manchen Verkaufs­anzeigen sind beim Kauf­preis 0 Euro oder 1 Euro aufgeführt oder gar kein Wert. Diese Immobilien werden aber keineswegs verschenkt, sondern „gegen Gebot“ verkauft.

Manchmal nennen die Verkäufer oder Makler bei solchen privaten Bieter­verfahren den Preis, den sich der Eigentümer mindestens vorstellt. Typisch bei einem „Verkauf gegen Gebot“ ist der Vermerk „Eigentümer­zustimmung vorbehalten“.

Interes­senten besichtigen Haus oder Wohnung oft in einem Sammel­termin und über­legen dann, was ihnen die Immobilie wert ist. In einem fest­gelegten Zeitraum geben sie ein Kauf­an­gebot ab. Es kann unter oder über dem Referenz­preis des Verkäufers liegen.

Der Verkäufer legt die Regeln fest, oft in Absprache mit den Maklern, die das Verfahren für ihn abwi­ckeln. Er entscheidet, ob alle Interes­senten oder nur eine Auswahl von ihnen mitmachen darf. Er kann alle Gebote geheim halten, aber auch die Bieter anonymisiert über die Gebote anderer beziehungs­weise das Höchst­gebot informieren lassen und erlauben, dass sie ihre Offerte nachbessern.

Nach Ende des Verfahrens über­legt der Eigentümer, ob er über­haupt verkaufen will. Eine Pflicht zum Verkauf hat er nicht. Außerdem entscheidet er frei, an wen und zu welchem Preis er das Angebot macht. Er muss nicht den Höchst­bietenden wählen.

Auch der Bieter ist nicht an seine Gebote gebunden. Er kann ebenfalls über­legen, ob er das Angebot annimmt oder nicht. Fest­gezurrt ist der Verkauf erst, wenn der Kauf­vertrag notariell beur­kundet ist.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 27.03.2020 um 13:18 Uhr
Notarfehler

@Branka1948: Leider sind uns Rechtsberatungen nicht möglich. Ohne die Unterlagen genau zu kennen, können wir den Fall nicht beurteilen. Lassen Sie das am besten direkt von einem Fachanwalt für Immobilien- und Architektenrecht prüfen. (TK)

Branka1948 am 26.03.2020 um 13:24 Uhr
Notarfehler

Ich habe ein Reihenhaus gekauft.
Im Exposee des Maklers steht ein Reihenhaus mit einem Stellplatz zum Verkauf.
Notar lässt den Stellplatz nicht im Grundbuch eintragen.
Der Verkäufer steht noch als Eigentümer im Grundbuch und verkauft diesen zum zweiten mal.
Was kann ich tun?