Immobilienkauf unter Zeit­druck So vermeiden Sie teure Fehler

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Zeit­druck, Bieter­verfahren, ungüns­tige Vertrags­klauseln – der Ansturm auf Immobilien verlangt Kauf­interes­senten viel ab.

Die Traum­wohnung ist zum Greifen nah, jedenfalls auf dem Bauplakat in der Lück­straße im Bezirk Lichten­berg in Berlin. Die einladenden Bilder moderner Gebäude hat allerdings ein Computer erzeugt. In Wirk­lich­keit sind die Häuser noch nicht errichtet. Ein Bauzaun versperrt Carmen Ehren­berger, Matthias Nieser und ihrem Sohn den freien Blick auf die Baustelle.

Das Paar dachte bis vor Kurzem, dass hier ihr neues Zuhause entsteht. Ein Bauträger bot das Neubau­projekt an. „Im Oktober 2015 haben wir ein Reihen­haus reser­viert“, erzählt die junge Mutter. Der Bauträger gewährte ihnen sogar einen „Früh­bucherrabatt“, weil sie sich so schnell entschieden hatten.

Doch im Herbst 2016 verlangte er plötzlich 560 000 Euro, gut 60 000 Euro mehr als vereinbart. Das war sogar recht­lich zulässig, wie das Paar fest­stellen musste, denn ihre Vereinbarung nahm ihn nicht in die Pflicht. Den neuen Preis wollten die beiden nicht zahlen, „tief enttäuscht“, wie es Ehren­berger formuliert, geben sie den Kauf des Reihen­hauses auf. Sie haben mehr als ein Jahr auf der Suche nach einem Eigenheim verloren.

Der Bauträger hat längst neue Interes­senten für das Reihen­haus gefunden. Kein Wunder: Wegen der güns­tigen Zinsen für Baukredite ist die Nach­frage nach Immobilien weiter hoch, vor allem in den Groß­städten.

Viele Frust­erleb­nisse bei der Suche

Verkäufer von Immobilien erleben goldene Zeiten. Kauf­interes­senten geben sich oft die Klinke in die Hand. Für sie ist die Immobilien­suche mit viel Frust verbunden.

Makler antworten ihnen manchmal erst gar nicht, wenn sie Interesse bekunden. Bei der Besichtigung können sie nicht mehr davon ausgehen, einen Einzel­termin zu bekommen. Makler schleusen sie gemein­sam mit anderen Interes­senten durch die Wohnung oder das Haus.

In Windes­eile sollen sie sich entscheiden und eine Finanzierungs­zusage eines Baufinanzierers herzaubern, um dann fest­zustellen, dass ein Mitbewerber noch mehr bietet. Sie werden mit dem früher wenig verbreiteten Bieterverfahren konfrontiert, bei dem sie Kauf­preis­angebote abgeben müssen. Manchmal platzt ein Abschluss in letzter Minute vor der Unter­schrift unter den Kauf­vertrag.

Selbst wer schon Geld an einen Makler, Bauträger oder Eigentümer für die Reser­vierung einer Wohnung oder eines Hauses bezahlt hat, stellt oft fest, dass er sich zu Unrecht auf der sicheren Seite gefühlt hat.

Ein Fehlkauf kann die Existenz kosten

Das sind schwierige Voraus­setzungen für die oft größte Investitions­entscheidung des Lebens. Ein Fehlkauf ist im besten Fall mehrere Tausend Euro zu teuer, im schlimmsten Fall ruiniert er die Existenz.

Alle Experten raten, ganz in Ruhe nach­zudenken, die Wunsch­wohnung möglichst mehr­fach zu besichtigen und Fachleute hinzuzuziehen. Immobilien­interes­senten, die sich daran halten, müssen allerdings fest­stellen, dass sie in einem heiß­gelaufenen Markt nicht zum Zuge kommen.

Käufer müssen oft Abstriche machen

Interes­senten sollten sich also zu aller­erst darüber klar werden, ob sie wirk­lich gerade jetzt kaufen und damit das Risiko eingehen wollen, eine Entscheidung von so großer Trag­weite unter alles andere als idealen Bedingungen zu fällen. Bleibt der Wunsch nach den eigenen vier Wänden, merken viele, dass sie Abstriche machen müssen. Eine Doppel­haushälfte statt eines frei­stehenden Einfamilien­hauses mit deutlich kleinerem Garten als erhofft erwartet etwa ein Ehepaar in Brandenburg nach langer Suche. Das hat „mit unserem Traum­haus nicht viel zu tun“, erzählt die Ehefrau.

Im Folgenden erklärt Finanztest, wie ein Immobilienkauf normaler­weise funk­tioniert, was es mit dem unge­wohnten Bieter­verfahren auf sich hat und wie Interes­senten am besten mit Preistreibern, Zeit­druck und ungüns­tigen Vertrags­klauseln umgehen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 27.03.2020 um 13:18 Uhr
Notarfehler

@Branka1948: Leider sind uns Rechtsberatungen nicht möglich. Ohne die Unterlagen genau zu kennen, können wir den Fall nicht beurteilen. Lassen Sie das am besten direkt von einem Fachanwalt für Immobilien- und Architektenrecht prüfen. (TK)

Branka1948 am 26.03.2020 um 13:24 Uhr
Notarfehler

Ich habe ein Reihenhaus gekauft.
Im Exposee des Maklers steht ein Reihenhaus mit einem Stellplatz zum Verkauf.
Notar lässt den Stellplatz nicht im Grundbuch eintragen.
Der Verkäufer steht noch als Eigentümer im Grundbuch und verkauft diesen zum zweiten mal.
Was kann ich tun?