Immobiliensuche. Versuchen Sie zuerst, Ihre Traumimmobilie selbst zu finden. Ein Makler kostet viel Geld. Internetportale wie www.immobilienscout.de, www.immowelt.de oder www.imakler.de lassen die Suche nach eigenen Kriterien zu.
Makler. Wenn Sie über einen Makler kaufen, achten Sie auf seine Seriosität. Beantwortet er Ihre Fragen zügig und kompetent? Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband ist noch keine Garantie. Lassen Sie im Zweifel die Finger von dem Geschäft.
Provision. Versuchen Sie schon beim Erstkontakt über die Provision zu verhandeln.
Preise. Finanztest hat die Preise von Häusern und Wohnungen in 21 Städten verglichen, die Käufer 2010 gezahlt haben. Mehr dazu in Finanztest 09/2011 (Test „Immobilienpreise“) oder auf unserer Themenseite Hausbau, Immobilienkauf, Immobilienpreise.
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@Bitterli54xi: Da wir ausschließlich dem Endverbraucher verpflichtet sind, können wir zu gewerblichen Anfragen keine Angaben machen. (dda)
Hallo, finde ich bei Ihnen auch Infos für mich als Immobilienverkäufer?
ich suche Hinweise für einen sicheren Maklervertrag. Insbesondere mit einer vertraglichen Regelung, nach der ich die Courtage erst dann bezahlen muss, wenn der käufer den ganzen Kaufpreis bezahlt hat und eine Regelung, das ich dann keine Courtage zahlen muss, wenn nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages dieser Rückabgewickelt werden muss, weil der Käufer nicht zahlt.
Die Vortäuschung falscher rechtlicher Sachverhalte durch Makler muss unter Strafe gestellt werden.
Auf Anfrage zu einem Objekt erhält man oft per E-Mail einem Link, der zu einer Website führt, die einen Maklervertrag zwischen Makler und Interessenten einfordert – einschl. "Widerrufsbelehrung".
Die Belehrung über ein Widerrufsrecht ist jedoch nur dann erforderlich, wenn der Makler einen Maklervertrag vor einem Exposé einfordert – die Übermittlung eines Exposé selbst bedingt dies nicht.
Es ist ausschließlich der Makler, der hiermit einen Maklervertrag koppeln und seine Provisionsansprüche absichern will, bevor Leistung und Wert seiner Arbeit eingeordnet werden können!
Erschreckend, wie viele Interessenten mit der Lüge „Maklervertrag und damit Widerrufsbelehrung sind vor Exposé-Versendung gesetzlich gefordert“ zum Abschluss unsinniger Verträge genötigt werden.
Diese „Maklervertrags-Erzwingung“ muss in Schranken verwiesen und rechtlich geahndet werden.
Ob ich mit dem Verkäufer direkt oder dem Makler verhandle ist doch erst einmal vollkommen egal. Ich kaufe die Immobilie, wenn mir das Angebot und sein Preis zusagen. Wie Makler und Verkäufer den Kaufpreis unter sich aufteilen kann mir als Käufer doch vollkommen egal sein.
Zu Remember_Carthage schrieb am 04.01.2012 um 17:58 Uhr:
Sie bekommen i. d. R. von keinem Makler die Möglichkeit den Verkäufer z.B. für Preisverhandlungen kennen zu lernen. Sie wissen nicht, ob die Preisvorstellung des Maklers der des Verkäufers annähernd entspricht.Erst beim Notar, nach Vertragsunterzeichnung, erfahren sie dann, wie sie hintergangen und reigelegt wurden! Wir würden keinem Makler auch nur noch ein Wort glauben! Darauf muß man sich vorher intelligent einstellen!