Immobilienkauf Makler darf keine Reser­vierungs­gebühr verlangen

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Immobilienmakler dürfen von Kauf­interes­senten keine Reser­vierungs­gebühr verlangen. Das hat das Land­gericht Berlin nach einer Klage der Berliner Verbraucherzentrale gegen die Ziegert Bank- und Immobilienconsulting GmbH entschieden (Az 15 O 152/16 – nicht rechts­kräftig).

Für vier Wochen reser­viert – 932 Euro

Der nach eigenen Angaben größte Anbieter von Eigentums­wohnungen in der Haupt­stadt hatte 932 Euro Gebühr dafür verlangt, dass er einem Interes­senten die angebotene Wohnung vier Wochen lang reser­viert. Falls ein Kauf­vertrag zustande komme, sollte das Geld von der fälligen Maklerprovision abge­zogen werden.

Von der Vereinbarung profitiert nur der Makler

Die Richter erklärten die Gebühr für unzu­lässig, weil der Kunde von der Reser­vierung keinen nennens­werten Vorteil habe. Denn der Eigentümer der Immobilie könne den Kauf­vertrag trotz Reser­vierung jeder­zeit mit einem anderen Interes­senten abschließen. Die Reser­vierungs­ver­einbarung liege nur im Interesse des Maklers: Er sichere sich damit eine Vergütung, die unabhängig vom Vermitt­lungs­erfolg sei.

Tipp: An vielen Orten in Deutsch­land lohnt es sich, eine Immobilie zu kaufen – obwohl die Preise gestiegen sind. Finanztest hat für 106 Städte und Kreise die Preise für Häuser und Eigentums­wohnungen erhoben, differenziert nach Lage und Ausstattung. Zum Test Kaufen oder mieten?

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