Immobilienmakler dürfen von Kaufinteressenten keine Reservierungsgebühr verlangen. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage der Berliner Verbraucherzentrale gegen die Ziegert Bank- und Immobilienconsulting GmbH entschieden (Az 15 O 152/16 – nicht rechtskräftig).
Für vier Wochen reserviert – 932 Euro
Der nach eigenen Angaben größte Anbieter von Eigentumswohnungen in der Hauptstadt hatte 932 Euro Gebühr dafür verlangt, dass er einem Interessenten die angebotene Wohnung vier Wochen lang reserviert. Falls ein Kaufvertrag zustande komme, sollte das Geld von der fälligen Maklerprovision abgezogen werden.
Von der Vereinbarung profitiert nur der Makler
Die Richter erklärten die Gebühr für unzulässig, weil der Kunde von der Reservierung keinen nennenswerten Vorteil habe. Denn der Eigentümer der Immobilie könne den Kaufvertrag trotz Reservierung jederzeit mit einem anderen Interessenten abschließen. Die Reservierungsvereinbarung liege nur im Interesse des Maklers: Er sichere sich damit eine Vergütung, die unabhängig vom Vermittlungserfolg sei.
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