Immobilienfonds Verkauf gegen Anleger

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Das Ober­landes­gericht Düssel­dorf hat den Verkauf einer Fondsimmobilie für rechtens erklärt, obwohl Anleger der Fonds­gesell­schaft die dafür notwendige Drei­viertmehr­heit verweigerten (Az. I-6 U 225/16).

Nur 48 Prozent der Anleger des Fonds Medico44 Objekt Wiesensee KG stimmten für den Verkauf der Hotelimmobilie. Der Fonds verkaufte trotzdem. Zu Recht, urteilten die Richter. Angesichts der Schieflage des Fonds hätten Anleger eine „Treue­pflicht“ gehabt, um die Insolvenz abzu­wenden.

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