
Der Immobilienunternehmer Herbert Köllner ist insolvent. Über viele Jahre hat er Anleger geschröpft, in dem er ihnen überteuerte Eigentumswohnungen als Kapitalanlage andrehte. Insgesamt haben rund 10 000 Anleger in Köllner-Immobilien investiert.
Finanztest warnte mehrfach
Das Amtsgericht Bielefeld ordnete am 12. Dezember 2008 über das Vermögen von Herbert Köllner und über das Vermögen seiner Immobilienfirma Köllner & Co. KG in Harsewinkel die Eröffnung des Insolvenzverfahrens an. Finanztest hatte Anleger seit 2005 vor den dubiosen Köllner-Angeboten gewarnt.
Finanzierungsplan ein Flop
Der von Köllner mit Sprüchen wie „Planen Sie ihr Lebensglück“ als Altersvorsorge beworbene Kauf von Eigentumswohnungen als Kapitalanlage war für Anleger häufig ein Reinfall. Viele finanzierten die Kapitalanlage komplett auf Kredit, weil ihnen die Vermittler erklärten, dass sie die Kreditraten mit den Mieterträgen tilgen könnten. Doch das funktionierte meist nicht. Denn die Kaufpreise für die Köllner-Eigentumswohnungen waren meist deutlich zu hoch. In vielen Fällen lagen sie bis zu 67 Prozent über dem Verkehrswert der Immobilien. Hinzu kam, dass die Instandhaltungsrücklagen für die Wohnungen zu niedrig angesetzt waren.
Anleger in den Ruin geschickt
Schließlich bot die Köllner-Gruppe einen „Full-Service für den Kunden“ an, der zahlreiche Anleger finanziell ruinierte. Dabei verpflichtete sich Köllner, die Wohnungen zu vermieten und instand zu halten sowie die Mieteingänge zu überwachen. Wohnungskäufer mussten dazu einem so genannten Mietpool beitreten. Dieser wurde den Käufern als ganz „besonderer Eigentümerschutz“ angedient, der sie vor einem plötzlichen Mietausfall bewahren sollte. Der Mietpool sollte alle Mieten eines Hauses zusammenfassen und sie dann auf die Eigentümer verteilen. Damit sollte das Risiko des Wohnungskäufers, einen Mietausfall wegen Leerstand hinnehmen zu müssen, gemindert werden. Doch mehrere unterfinanzierte Wohnungen in einem Haus verschärften das Problem. Die Pools waren oft im Minus. Aufgrund von Leerständen und Reparaturkosten wurde der Wohnungskäufer zu Nachzahlungen aufgefordert.
Köllner bereits mehrfach verurteilt
Weil die Vermittler der Köllner-Gruppe viele Käufer nicht über die Risiken des Mietpools wie Leerstände und erhöhte Instandsetzungskosten aufgeklärt haben, verurteilten Gerichte Köllner und Co. mehrmals zu Schadenersatzzahlungen. So urteilte der Bundesgerichtshof in einem Köllner-Verfahren, dass Käufer darüber informiert werden müssen, wenn im vorgerechneten Mietertrag kein angemessenes Mietausfallrisiko einkalkuliert ist. Der Verkäufer müsse zudem das Mietausfallrisiko so kalkulieren, dass nicht schon jeder Leerstand oder sonstiger Mietausfall dazu führe, dass die vorgerechnete Rendite nicht mehr erzielbar sei.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Bielefeld Rechtsanwalt Jürgen M. Thiel, Markt 8, 32423 Minden bestellt.
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