Wohnen im Alter. Wer nicht mehr gut zu Fuß ist, braucht ein Zuhause ohne steile Treppen und hohe Stufen. Beim Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses empfiehlt es sich daher, an Einschränkungen im Alter zu denken. Für ältere Immobilienkäufer gilt das besonders.
Kredit oder Zuschuss. Die staatliche KfW-Bank vergibt Fördermittel, um Barrieren abzubauen – unabhängig von Alter und Einkommen. Auch den Kauf von altersgerecht umgebauten Häusern und Wohnungen unterstützt die Förderbank. Antragsteller haben die Wahl zwischen einem zinsvergünstigten Kredit bis 50 000 Euro (Programm 159, siehe Test Immobilienfinanzierung) und einem Zuschuss, der bis zu 12,5 Prozent der Kosten abdeckt, höchstens 6 250 Euro. Der Zuschuss lässt sich unkompliziert über das Zuschussportal der KfW beantragen, den Kredit gibt es nur über eine durchleitende Bank. Die meisten der von uns befragten Institute gaben an, Kredite aus dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ zu vermitteln.
Förderzusage. Das Geld der KfW ist für viele unterschiedliche Um- und Einbauten einsetzbar, die das Wohnen im Alter erleichtern. Es ist auch förderfähig, den Grundriss zu ändern oder das Dach auszubauen. Die Arbeiten dürfen aber erst losgehen, nachdem die Förderzusage da ist.
-
- Mit dem Grenzzinsrechner der Stiftung Warentest können Sie berechnen, wie viel Zinsen Sie sparen, wenn sie vorhandene Geldanlagen für mehr Eigenkapital auflösen.
-
- Kreditnehmer, die ihr Hypothekendarlehen vorzeitig ablösen, müssen Vorfälligkeitsentschädigung zahIen. Unser Rechner zeigt, was die Bank in Ihrem Fall verlangen darf.
-
- Banken sind nach der Preisangabenverordnung verpflichtet, für ihre Kreditangebote den effektiven Jahreszins zu nennen. Die Angabe des Effektivzinses soll es...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Picasso100: Die von Ihnen erwähnte EU-Richtlinie ist im Jahr 2018 durch die "Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung"- ImmoKWPLV präzisiert worden. Diese besagt unter anderem, dass der Immobilienwert oder der Wert anderer als Sicherheiten dienender Vermögenswerte des Darlehnsnehmers hinreichende Gewähr für die Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehende Verbindlichkeiten und eventuelle Verwertungskosten bietet.
Die Verordnung können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz herunterladen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/ImmoKWPLV.html (PK)
Unter Bezugnahme auf Ihre Veröffentlichung "Reif fürs Eigenheim" Finanztest 2/2020 gibt es dort keinen Verweis auf die "RL 2014/17/EU des EP und des Rates über Wohnimmobilienverträge für Verbraucher..." obwohl da für die Banken bei der Kreditvergabe für private Immobilienkredite an Verbraucher, erschwerende Vorgaben verankert wurden. So beispielsweise, dass der Wert der zu erwerbenden oder zu bauenden Immobilie nicht mehr in dem Maße als Sicherheit für den Kredit einbezogen werden soll/darf, wie vor Inkrafttreten der o.g. EU-RL. Ich wäre dankbar, dazu eine Information und insbesondere über den Einfluss auf die Kreditvergabe zu erhalten, möglicherweise gibt es ja auch eine Harmonisierung, die aber der Öffentlichkeit nicht bekannt ist. Ich beabsichtige in den nächsten Jahren eine Immobilie als Alterssicherung zu erwerben, bin knapp 58 Jahre, weiblich, geschieden und voll berufstätig.