Immobilien­kredit mit 55 plus

Schritt für Schritt zum besten Kredit

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Immobilien­kredit mit 55 plus - Güns­tige Kredite für ältere Immobilienkäufer

Mit einem güns­tigen Kredit können auch Ältere noch einmal neu bauen. © Bergmann Foto

Eigen­kapital einsetzen. Ihr Eigen­kapital sollte reichen, um mindestens 10 bis 20 Prozent des Kauf­preises und die Neben­kosten wie Grund­erwerb­steuer und Notar­kosten abzu­decken. Je nach Bundes­land können das bis zu gut 15 Prozent des Kauf­preises sein.

Kreditsumme fest­legen. Die Höhe der Zinsen hängt unter anderem davon ab, wie hoch der Eigen­anteil am Kauf­preis ist. Über­steigt der Kredit eine bestimmte Grenze von zum Beispiel 80 Prozent des Kauf­preises, verlangen die meisten Banken einen Aufschlag. Fragen Sie, wie viel Eigen­kapital nötig ist, um einen besseren Zins zu bekommen.

Fördermittel abklären. Bund und Länder vergeben zins­vergüns­tigte Kredite und Zuschüsse für Bau, Kauf und Modernisierung. Erkundigen Sie sich recht­zeitig, welche für Sie infrage kommen. Die Programme der staatlichen KfW-Bank lassen sich teil­weise miteinander kombinieren. Wichtig: Fördermittel müssen Sie immer beantragen, bevor es losgeht.

Tilgungs­satz fest­legen. Kalkulieren Sie, wie hoch Ihre Monats­rate sein darf. Die bisherige Miete fällt zwar weg, aber Neben­kosten werden weiter fällig und Instandhaltungs­kosten kommen hinzu. Bei den derzeit nied­rigen Zinsen sollten Sie sich einen Tilgungs­satz von 2 bis 3 Prozent mindestens leisten können. Viele Banken in unserem Test verlangten ohnehin eine Mindest­tilgung in dieser Höhe.

Zinsen sichern. Sichern Sie sich die derzeit nied­rigen Zinsen lang­fristig, auch wenn 15 oder 20 Jahre Zins­bindung etwas mehr kosten als die Zinsen für kürzere Fristen. Gar kein Zins­erhöhungs­risiko gibt es mit einem Darlehen, das bis Ende der Zins­bindung komplett getilgt ist. Für diese Voll­tilgerdarlehen gewähren viele Anbieter sogar einen Zins­vorteil. Auch in unserem Test gab es die besten Konditionen für die zwei Voll­tilgerdarlehen in Modellfall A.

Flexibel bleiben. Vereinbaren Sie mit der Bank ein Recht auf Sondertilgungen von 5 bis 10 Prozent des Kredits pro Jahr. Empfehlens­wert ist auch ein Recht, die Monats­rate nach­träglich ändern zu dürfen. So haben Sie mehr Spielraum, zum Beispiel wenn Sie früher in Rente gehen möchten als ursprüng­lich geplant.

Angebote einholen. Lassen Sie sich von mehreren Baufinanzierern ein Angebot machen. Einen guten Über­blick bieten Kredit­vermittler. Güns­tige Anbieter finden Sie in den Tabellen unserer Modell­fälle (Modellfall A, Modellfall B und Modellfall C). Fragen Sie aber auch bei Ihrer Haus­bank oder einer regionalen Bank nach. Sie sind oft ebenfalls daran interes­siert, eine individuelle Lösung zu finden.

Angebote vergleichen. In kaum einem Bereich lohnt sich ein Preis­vergleich so sehr wie bei der Immobilien­finanzierung. Schon kleine Unterschiede hinter dem Komma können schnell mehrere Tausend Euro ausmachen, vor allem bei einer längeren Zins­bindung. Wichtig für den Vergleich ist aber, dass Sie den Banken die gleichen Vorgaben zu Kreditsumme, Zins­bindung, Monats­rate oder Tilgungs­satz und Rück­zahlungs­optionen machen und dass diese sich daran halten. Außerdem sollten die Termine, an denen die Banken Ihnen die Angebote unterbreiten, zeitlich möglichst dicht beieinander­liegen. Lassen Sie sich von der Bank immer einen Finanzierungs­plan erstellen. Aus ihm sollte auch hervorgehen, wie lange es bis zur kompletten Entschuldung dauert.

Angebot auswählen. Maßstab für den Vergleich ist der Effektivzins. Er ist sozu­sagen das Preisschild eines Kredits, allerdings nur, wenn die Zins­bindungs­frist gleich ist. Auch anhand der Rest­schuld lassen sich Kredit­angebote vergleichen – voraus­gesetzt, Auszahlungs­betrag und Monats­rate sind identisch.

Tipp: Eine ausführ­liche Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie viele Rechner zur Baufinanzierung finden Sie in unserem Test Immobilienfinanzierung.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 03.02.2020 um 16:59 Uhr
Einfluss der EU-RL 2014/17/EU auf Kreditvergabe

@Picasso100: Die von Ihnen erwähnte EU-Richtlinie ist im Jahr 2018 durch die "Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung"- ImmoKWPLV präzisiert worden. Diese besagt unter anderem, dass der Immobilienwert oder der Wert anderer als Sicherheiten dienender Vermögenswerte des Darlehnsnehmers hinreichende Gewähr für die Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehende Verbindlichkeiten und eventuelle Verwertungskosten bietet.
Die Verordnung können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz herunterladen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/ImmoKWPLV.html (PK)

Picasso100 am 29.01.2020 um 21:23 Uhr
Einfluss der EU-RL 2014/17/EU auf Kreditvergabe

Unter Bezugnahme auf Ihre Veröffentlichung "Reif fürs Eigenheim" Finanztest 2/2020 gibt es dort keinen Verweis auf die "RL 2014/17/EU des EP und des Rates über Wohnimmobilienverträge für Verbraucher..." obwohl da für die Banken bei der Kreditvergabe für private Immobilienkredite an Verbraucher, erschwerende Vorgaben verankert wurden. So beispielsweise, dass der Wert der zu erwerbenden oder zu bauenden Immobilie nicht mehr in dem Maße als Sicherheit für den Kredit einbezogen werden soll/darf, wie vor Inkrafttreten der o.g. EU-RL. Ich wäre dankbar, dazu eine Information und insbesondere über den Einfluss auf die Kreditvergabe zu erhalten, möglicherweise gibt es ja auch eine Harmonisierung, die aber der Öffentlichkeit nicht bekannt ist. Ich beabsichtige in den nächsten Jahren eine Immobilie als Alterssicherung zu erwerben, bin knapp 58 Jahre, weiblich, geschieden und voll berufstätig.