
Mit einem günstigen Kredit können auch Ältere noch einmal neu bauen. © Bergmann Foto
Eigenkapital einsetzen. Ihr Eigenkapital sollte reichen, um mindestens 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises und die Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notarkosten abzudecken. Je nach Bundesland können das bis zu gut 15 Prozent des Kaufpreises sein.
Kreditsumme festlegen. Die Höhe der Zinsen hängt unter anderem davon ab, wie hoch der Eigenanteil am Kaufpreis ist. Übersteigt der Kredit eine bestimmte Grenze von zum Beispiel 80 Prozent des Kaufpreises, verlangen die meisten Banken einen Aufschlag. Fragen Sie, wie viel Eigenkapital nötig ist, um einen besseren Zins zu bekommen.
Fördermittel abklären. Bund und Länder vergeben zinsvergünstigte Kredite und Zuschüsse für Bau, Kauf und Modernisierung. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche für Sie infrage kommen. Die Programme der staatlichen KfW-Bank lassen sich teilweise miteinander kombinieren. Wichtig: Fördermittel müssen Sie immer beantragen, bevor es losgeht.
Tilgungssatz festlegen. Kalkulieren Sie, wie hoch Ihre Monatsrate sein darf. Die bisherige Miete fällt zwar weg, aber Nebenkosten werden weiter fällig und Instandhaltungskosten kommen hinzu. Bei den derzeit niedrigen Zinsen sollten Sie sich einen Tilgungssatz von 2 bis 3 Prozent mindestens leisten können. Viele Banken in unserem Test verlangten ohnehin eine Mindesttilgung in dieser Höhe.
Zinsen sichern. Sichern Sie sich die derzeit niedrigen Zinsen langfristig, auch wenn 15 oder 20 Jahre Zinsbindung etwas mehr kosten als die Zinsen für kürzere Fristen. Gar kein Zinserhöhungsrisiko gibt es mit einem Darlehen, das bis Ende der Zinsbindung komplett getilgt ist. Für diese Volltilgerdarlehen gewähren viele Anbieter sogar einen Zinsvorteil. Auch in unserem Test gab es die besten Konditionen für die zwei Volltilgerdarlehen in Modellfall A.
Flexibel bleiben. Vereinbaren Sie mit der Bank ein Recht auf Sondertilgungen von 5 bis 10 Prozent des Kredits pro Jahr. Empfehlenswert ist auch ein Recht, die Monatsrate nachträglich ändern zu dürfen. So haben Sie mehr Spielraum, zum Beispiel wenn Sie früher in Rente gehen möchten als ursprünglich geplant.
Angebote einholen. Lassen Sie sich von mehreren Baufinanzierern ein Angebot machen. Einen guten Überblick bieten Kreditvermittler. Günstige Anbieter finden Sie in den Tabellen unserer Modellfälle (Modellfall A, Modellfall B und Modellfall C). Fragen Sie aber auch bei Ihrer Hausbank oder einer regionalen Bank nach. Sie sind oft ebenfalls daran interessiert, eine individuelle Lösung zu finden.
Angebote vergleichen. In kaum einem Bereich lohnt sich ein Preisvergleich so sehr wie bei der Immobilienfinanzierung. Schon kleine Unterschiede hinter dem Komma können schnell mehrere Tausend Euro ausmachen, vor allem bei einer längeren Zinsbindung. Wichtig für den Vergleich ist aber, dass Sie den Banken die gleichen Vorgaben zu Kreditsumme, Zinsbindung, Monatsrate oder Tilgungssatz und Rückzahlungsoptionen machen und dass diese sich daran halten. Außerdem sollten die Termine, an denen die Banken Ihnen die Angebote unterbreiten, zeitlich möglichst dicht beieinanderliegen. Lassen Sie sich von der Bank immer einen Finanzierungsplan erstellen. Aus ihm sollte auch hervorgehen, wie lange es bis zur kompletten Entschuldung dauert.
Angebot auswählen. Maßstab für den Vergleich ist der Effektivzins. Er ist sozusagen das Preisschild eines Kredits, allerdings nur, wenn die Zinsbindungsfrist gleich ist. Auch anhand der Restschuld lassen sich Kreditangebote vergleichen – vorausgesetzt, Auszahlungsbetrag und Monatsrate sind identisch.
Tipp: Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie viele Rechner zur Baufinanzierung finden Sie in unserem Test Immobilienfinanzierung.
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- Mit dem Grenzzinsrechner der Stiftung Warentest können Sie berechnen, wie viel Zinsen Sie sparen, wenn sie vorhandene Geldanlagen für mehr Eigenkapital auflösen.
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- Kreditnehmer, die ihr Hypothekendarlehen vorzeitig ablösen, müssen Vorfälligkeitsentschädigung zahIen. Unser Rechner zeigt, was die Bank in Ihrem Fall verlangen darf.
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@Picasso100: Die von Ihnen erwähnte EU-Richtlinie ist im Jahr 2018 durch die "Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung"- ImmoKWPLV präzisiert worden. Diese besagt unter anderem, dass der Immobilienwert oder der Wert anderer als Sicherheiten dienender Vermögenswerte des Darlehnsnehmers hinreichende Gewähr für die Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehende Verbindlichkeiten und eventuelle Verwertungskosten bietet.
Die Verordnung können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz herunterladen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/ImmoKWPLV.html (PK)
Unter Bezugnahme auf Ihre Veröffentlichung "Reif fürs Eigenheim" Finanztest 2/2020 gibt es dort keinen Verweis auf die "RL 2014/17/EU des EP und des Rates über Wohnimmobilienverträge für Verbraucher..." obwohl da für die Banken bei der Kreditvergabe für private Immobilienkredite an Verbraucher, erschwerende Vorgaben verankert wurden. So beispielsweise, dass der Wert der zu erwerbenden oder zu bauenden Immobilie nicht mehr in dem Maße als Sicherheit für den Kredit einbezogen werden soll/darf, wie vor Inkrafttreten der o.g. EU-RL. Ich wäre dankbar, dazu eine Information und insbesondere über den Einfluss auf die Kreditvergabe zu erhalten, möglicherweise gibt es ja auch eine Harmonisierung, die aber der Öffentlichkeit nicht bekannt ist. Ich beabsichtige in den nächsten Jahren eine Immobilie als Alterssicherung zu erwerben, bin knapp 58 Jahre, weiblich, geschieden und voll berufstätig.