Banken müssen prüfen, ob Darlehensnehmer ihren Verpflichtungen nachkommen können. Anders als vielfach behauptet, gibt es keine gesetzliche Regelung, nach der Kreditnehmer in der Lage sein müssen, einen Immobilienkredit innerhalb ihrer statistischen Lebenserwartung zurückzuzahlen. Viele Banken haben aber eigene Richtlinien für die Kreditvergabe an Ältere.
Renteninformation. Beim überwiegenden Teil der von uns befragten Banken müssen Kreditnehmer über 55 Jahre eine aktuelle Renteninformation vorlegen sowie Nachweise über mögliche Zusatzrenten, zum Beispiel eine betriebliche Altersvorsorge oder eine private Rentenversicherung. Auch für andere zu erwartende Einkünfte, beispielsweise Mieteinnahmen, wollen die Bankberater Unterlagen sehen.
Maximale Beleihung. Einige Banken beschränken die Höhe der Kreditsumme. Die PSD Nürnberg beispielsweise staffelt die maximale Beleihung der Immobilie nach Lebensalter. Bis zu einem Alter von 61 Jahren vergibt sie Darlehen bis zu 80 Prozent des Immobilienwerts, ab 71 Jahren nur noch höchstens 60 Prozent.
Restschuld. Manche Banken fordern, dass ab einem bestimmten Alter ein Großteil des Darlehens zurückgezahlt ist. Bei einigen Anbietern müssen Kreditnehmer bei Erreichen ihrer statistischen Lebenserwartung mindestens 80 Prozent des Kredits getilgt haben. Die Sparda Hessen verlangt, dass die Restschuld spätestens dann komplett getilgt ist, bei der PSD Hessen-Thüringen muss die „Schuldenfreiheit erlebbar sein“.
Erbfolgeregelung. Gelegentlich wollen Banken wissen, wie ältere Kreditnehmer die Erbfolge regeln, manche vergeben einen Kredit nur, wenn eine jüngere Person mit in den Vertrag eintritt. Bei der DEVK etwa brauchen Darlehensnehmer über 65 Jahre einen Erben, der jünger als 50 Jahre ist.
Lebensversicherung. Nur wenige Banken setzen bei der Kreditvergabe voraus, dass Kreditnehmer eine Risikolebensversicherung abschließen. Ein Abschluss kann aber dazu beitragen, eine bessere Bonität zu bekommen.
Alter. Ein generelles Höchstalter bei Kreditaufnahme nannte nur eines der befragten Institute (DEVK, 65 Jahre). Kein Anbieter verlangte, das Darlehen bis Rentenbeginn zu tilgen.
-
- Mit dem Grenzzinsrechner der Stiftung Warentest können Sie berechnen, wie viel Zinsen Sie sparen, wenn sie vorhandene Geldanlagen für mehr Eigenkapital auflösen.
-
- Kreditnehmer, die ihr Hypothekendarlehen vorzeitig ablösen, müssen Vorfälligkeitsentschädigung zahIen. Unser Rechner zeigt, was die Bank in Ihrem Fall verlangen darf.
-
- Banken sind nach der Preisangabenverordnung verpflichtet, für ihre Kreditangebote den effektiven Jahreszins zu nennen. Die Angabe des Effektivzinses soll es...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Picasso100: Die von Ihnen erwähnte EU-Richtlinie ist im Jahr 2018 durch die "Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung"- ImmoKWPLV präzisiert worden. Diese besagt unter anderem, dass der Immobilienwert oder der Wert anderer als Sicherheiten dienender Vermögenswerte des Darlehnsnehmers hinreichende Gewähr für die Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehende Verbindlichkeiten und eventuelle Verwertungskosten bietet.
Die Verordnung können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz herunterladen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/ImmoKWPLV.html (PK)
Unter Bezugnahme auf Ihre Veröffentlichung "Reif fürs Eigenheim" Finanztest 2/2020 gibt es dort keinen Verweis auf die "RL 2014/17/EU des EP und des Rates über Wohnimmobilienverträge für Verbraucher..." obwohl da für die Banken bei der Kreditvergabe für private Immobilienkredite an Verbraucher, erschwerende Vorgaben verankert wurden. So beispielsweise, dass der Wert der zu erwerbenden oder zu bauenden Immobilie nicht mehr in dem Maße als Sicherheit für den Kredit einbezogen werden soll/darf, wie vor Inkrafttreten der o.g. EU-RL. Ich wäre dankbar, dazu eine Information und insbesondere über den Einfluss auf die Kreditvergabe zu erhalten, möglicherweise gibt es ja auch eine Harmonisierung, die aber der Öffentlichkeit nicht bekannt ist. Ich beabsichtige in den nächsten Jahren eine Immobilie als Alterssicherung zu erwerben, bin knapp 58 Jahre, weiblich, geschieden und voll berufstätig.