Immobilien­kredit mit 55 plus

Ein Höchst­alter gibt es nur selten

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Banken müssen prüfen, ob Darlehens­nehmer ihren Verpflichtungen nach­kommen können. Anders als vielfach behauptet, gibt es keine gesetzliche Regelung, nach der Kreditnehmer in der Lage sein müssen, einen Immobilien­kredit inner­halb ihrer statistischen Lebens­erwartung zurück­zuzahlen. Viele Banken haben aber eigene Richt­linien für die Kredit­vergabe an Ältere.

Renten­information. Beim über­wiegenden Teil der von uns befragten Banken müssen Kreditnehmer über 55 Jahre eine aktuelle Renten­information vorlegen sowie Nach­weise über mögliche Zusatz­renten, zum Beispiel eine betriebliche Alters­vorsorge oder eine private Renten­versicherung. Auch für andere zu erwartende Einkünfte, beispiels­weise Miet­einnahmen, wollen die Bank­berater Unterlagen sehen.

Maximale Beleihung. Einige Banken beschränken die Höhe der Kreditsumme. Die PSD Nürn­berg beispiels­weise staffelt die maximale Beleihung der Immobilie nach Lebens­alter. Bis zu einem Alter von 61 Jahren vergibt sie Darlehen bis zu 80 Prozent des Immobilien­werts, ab 71 Jahren nur noch höchs­tens 60 Prozent.

Rest­schuld. Manche Banken fordern, dass ab einem bestimmten Alter ein Groß­teil des Darlehens zurück­gezahlt ist. Bei einigen Anbietern müssen Kreditnehmer bei Erreichen ihrer statistischen Lebens­erwartung mindestens 80 Prozent des Kredits getilgt haben. Die Sparda Hessen verlangt, dass die Rest­schuld spätestens dann komplett getilgt ist, bei der PSD Hessen-Thüringen muss die „Schuldenfreiheit erleb­bar sein“.

Erbfolge­regelung. Gelegentlich wollen Banken wissen, wie ältere Kreditnehmer die Erbfolge regeln, manche vergeben einen Kredit nur, wenn eine jüngere Person mit in den Vertrag eintritt. Bei der DEVK etwa brauchen Darlehens­nehmer über 65 Jahre einen Erben, der jünger als 50 Jahre ist.

Lebens­versicherung. Nur wenige Banken setzen bei der Kredit­vergabe voraus, dass Kreditnehmer eine Risikolebensversicherung abschließen. Ein Abschluss kann aber dazu beitragen, eine bessere Bonität zu bekommen.

Alter. Ein generelles Höchst­alter bei Kredit­aufnahme nannte nur eines der befragten Institute (DEVK, 65 Jahre). Kein Anbieter verlangte, das Darlehen bis Renten­beginn zu tilgen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 03.02.2020 um 16:59 Uhr
Einfluss der EU-RL 2014/17/EU auf Kreditvergabe

@Picasso100: Die von Ihnen erwähnte EU-Richtlinie ist im Jahr 2018 durch die "Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung"- ImmoKWPLV präzisiert worden. Diese besagt unter anderem, dass der Immobilienwert oder der Wert anderer als Sicherheiten dienender Vermögenswerte des Darlehnsnehmers hinreichende Gewähr für die Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehende Verbindlichkeiten und eventuelle Verwertungskosten bietet.
Die Verordnung können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz herunterladen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/ImmoKWPLV.html (PK)

Picasso100 am 29.01.2020 um 21:23 Uhr
Einfluss der EU-RL 2014/17/EU auf Kreditvergabe

Unter Bezugnahme auf Ihre Veröffentlichung "Reif fürs Eigenheim" Finanztest 2/2020 gibt es dort keinen Verweis auf die "RL 2014/17/EU des EP und des Rates über Wohnimmobilienverträge für Verbraucher..." obwohl da für die Banken bei der Kreditvergabe für private Immobilienkredite an Verbraucher, erschwerende Vorgaben verankert wurden. So beispielsweise, dass der Wert der zu erwerbenden oder zu bauenden Immobilie nicht mehr in dem Maße als Sicherheit für den Kredit einbezogen werden soll/darf, wie vor Inkrafttreten der o.g. EU-RL. Ich wäre dankbar, dazu eine Information und insbesondere über den Einfluss auf die Kreditvergabe zu erhalten, möglicherweise gibt es ja auch eine Harmonisierung, die aber der Öffentlichkeit nicht bekannt ist. Ich beabsichtige in den nächsten Jahren eine Immobilie als Alterssicherung zu erwerben, bin knapp 58 Jahre, weiblich, geschieden und voll berufstätig.