Immobilien­kredit mit 55 plus

So haben wir getestet

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Im Test. Wir haben Angebote für Annuitätendarlehen zur Finanzierung einer 250 000 Euro teuren Eigentums­wohnung von 73 Banken, Kredit­vermitt­lern, Bausparkassen und Versicherungen für drei Modell­fälle (Voll­tilgung, 20 Jahre Zins­bindung, Raten­wechsel-Option) einge­holt. Beim Modell­fall Voll­tilgung gibt es die zwei Lauf­zeit­varianten sieben und zehn Jahre. Unser Kreditnehmer ist 59 Jahre alt und plant seinen Renten­eintritt mit 66 Jahren.

Die Tabellen zeigen die jeweils güns­tigsten Konditionen bei über­regionalen und bei regionalen Anbietern. Ihre Reihen­folge richtet sich nach dem Effektivzins pro Jahr. Im Modell­fall C haben wir eine Option auf einen Raten­wechsel voraus­gesetzt. Die Angabe des Effektivzinses erfolgt gemäß Preis­angaben­ver­ordnung für die anfäng­lich errechnete Ratenhöhe.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 03.02.2020 um 16:59 Uhr
Einfluss der EU-RL 2014/17/EU auf Kreditvergabe

@Picasso100: Die von Ihnen erwähnte EU-Richtlinie ist im Jahr 2018 durch die "Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung"- ImmoKWPLV präzisiert worden. Diese besagt unter anderem, dass der Immobilienwert oder der Wert anderer als Sicherheiten dienender Vermögenswerte des Darlehnsnehmers hinreichende Gewähr für die Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehende Verbindlichkeiten und eventuelle Verwertungskosten bietet.
Die Verordnung können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz herunterladen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/ImmoKWPLV.html (PK)

Picasso100 am 29.01.2020 um 21:23 Uhr
Einfluss der EU-RL 2014/17/EU auf Kreditvergabe

Unter Bezugnahme auf Ihre Veröffentlichung "Reif fürs Eigenheim" Finanztest 2/2020 gibt es dort keinen Verweis auf die "RL 2014/17/EU des EP und des Rates über Wohnimmobilienverträge für Verbraucher..." obwohl da für die Banken bei der Kreditvergabe für private Immobilienkredite an Verbraucher, erschwerende Vorgaben verankert wurden. So beispielsweise, dass der Wert der zu erwerbenden oder zu bauenden Immobilie nicht mehr in dem Maße als Sicherheit für den Kredit einbezogen werden soll/darf, wie vor Inkrafttreten der o.g. EU-RL. Ich wäre dankbar, dazu eine Information und insbesondere über den Einfluss auf die Kreditvergabe zu erhalten, möglicherweise gibt es ja auch eine Harmonisierung, die aber der Öffentlichkeit nicht bekannt ist. Ich beabsichtige in den nächsten Jahren eine Immobilie als Alterssicherung zu erwerben, bin knapp 58 Jahre, weiblich, geschieden und voll berufstätig.