Im Test. Wir haben Angebote für Annuitätendarlehen zur Finanzierung einer 250 000 Euro teuren Eigentumswohnung von 73 Banken, Kreditvermittlern, Bausparkassen und Versicherungen für drei Modellfälle (Volltilgung, 20 Jahre Zinsbindung, Ratenwechsel-Option) eingeholt. Beim Modellfall Volltilgung gibt es die zwei Laufzeitvarianten sieben und zehn Jahre. Unser Kreditnehmer ist 59 Jahre alt und plant seinen Renteneintritt mit 66 Jahren.
Die Tabellen zeigen die jeweils günstigsten Konditionen bei überregionalen und bei regionalen Anbietern. Ihre Reihenfolge richtet sich nach dem Effektivzins pro Jahr. Im Modellfall C haben wir eine Option auf einen Ratenwechsel vorausgesetzt. Die Angabe des Effektivzinses erfolgt gemäß Preisangabenverordnung für die anfänglich errechnete Ratenhöhe.
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- Mit dem Grenzzinsrechner der Stiftung Warentest können Sie berechnen, wie viel Zinsen Sie sparen, wenn sie vorhandene Geldanlagen für mehr Eigenkapital auflösen.
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- Kreditnehmer, die ihr Hypothekendarlehen vorzeitig ablösen, müssen Vorfälligkeitsentschädigung zahIen. Unser Rechner zeigt, was die Bank in Ihrem Fall verlangen darf.
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- Banken sind nach der Preisangabenverordnung verpflichtet, für ihre Kreditangebote den effektiven Jahreszins zu nennen. Die Angabe des Effektivzinses soll es...
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@Picasso100: Die von Ihnen erwähnte EU-Richtlinie ist im Jahr 2018 durch die "Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung"- ImmoKWPLV präzisiert worden. Diese besagt unter anderem, dass der Immobilienwert oder der Wert anderer als Sicherheiten dienender Vermögenswerte des Darlehnsnehmers hinreichende Gewähr für die Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehende Verbindlichkeiten und eventuelle Verwertungskosten bietet.
Die Verordnung können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz herunterladen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/ImmoKWPLV.html (PK)
Unter Bezugnahme auf Ihre Veröffentlichung "Reif fürs Eigenheim" Finanztest 2/2020 gibt es dort keinen Verweis auf die "RL 2014/17/EU des EP und des Rates über Wohnimmobilienverträge für Verbraucher..." obwohl da für die Banken bei der Kreditvergabe für private Immobilienkredite an Verbraucher, erschwerende Vorgaben verankert wurden. So beispielsweise, dass der Wert der zu erwerbenden oder zu bauenden Immobilie nicht mehr in dem Maße als Sicherheit für den Kredit einbezogen werden soll/darf, wie vor Inkrafttreten der o.g. EU-RL. Ich wäre dankbar, dazu eine Information und insbesondere über den Einfluss auf die Kreditvergabe zu erhalten, möglicherweise gibt es ja auch eine Harmonisierung, die aber der Öffentlichkeit nicht bekannt ist. Ich beabsichtige in den nächsten Jahren eine Immobilie als Alterssicherung zu erwerben, bin knapp 58 Jahre, weiblich, geschieden und voll berufstätig.