Unsere Grafiken zeigen, nach welchen Kriterien das Finanzamt Immobilien bewertet – welches Verfahren dabei zur Anwendung kommt, hängt unter anderem von der Art der Immobilie ab.
Vergleichswert-Verfahren
Eigentumswohnungen sowie auch Ein- und Zweifamilienhäuser.

Ertragswert-Verfahren
Insbesondere Mehrfamilien- und Geschäftshäuser sowie Gewerbeimmobilien.

Sachwert-Verfahren
Ein- und Zweifamilienhäuser sowie andere Immobilien, bei denen Vergleichswerte und übliche Mieten nicht vorliegen, weil sie beispielsweise in ländlichen Gebieten liegen oder außergewöhnlich sind, wie Bauernhöfe, Villen oder Burgen.

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