Wert­ermitt­lung durch das Finanz­amt

Persönliche Frei­beträge

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Im Familien­kreis lassen sich auch hohe Werte steuerfrei über­tragen, wenn die Frei­beträge mehrerer genutzt werden.

Verwandt­schafts­grad

Allgemeiner Frei­betrag (Euro)

Steuerklasse I

Ehepartner, einge­tragene Lebens­partner

500 000

Kinder, Stief-, Adoptivkinder,

Kinder verstorbener Kinder

400 000

Enkel und Stiefenkel

200 000

Urenkel

100 000

Eltern, Groß- und Urgroß­eltern1

100 000

Steuerklasse II

Geschwister, Nichten und Neffen, Schwieger­kinder und -eltern, Stief­eltern, geschiedene Ehegatten, Partner einer aufgehobenen Lebens­part­nerschaft

 20 000

Steuerklasse III

Onkel, Tanten, Lebens­gefährten und alle anderen

 20 000

1
Nur bei Erbschaft Steuerklasse I, bei Schenkung Steuerklasse II mit dort geltenden Frei­beträgen.
2

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