Im Familienkreis lassen sich auch hohe Werte steuerfrei übertragen, wenn die Freibeträge mehrerer genutzt werden.
Verwandtschaftsgrad |
Allgemeiner Freibetrag (Euro) |
Steuerklasse I |
|
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner |
500 000 |
Kinder, Stief-, Adoptivkinder, Kinder verstorbener Kinder |
400 000 |
Enkel und Stiefenkel |
200 000 |
Urenkel |
100 000 |
Eltern, Groß- und Urgroßeltern1 |
100 000 |
Steuerklasse II |
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Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder und -eltern, Stiefeltern, geschiedene Ehegatten, Partner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft |
20 000 |
Steuerklasse III |
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Onkel, Tanten, Lebensgefährten und alle anderen |
20 000 |
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