Ausgaben für den gescheiterten Kauf einer Wohnung, die vermietet werden sollte, können Werbungskosten sein. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Fall eines Ehepaars entschieden, das sich eine Neubauwohnung zulegen wollte (Az. IX R 3/04).
Nachdem es zu Differenzen mit dem Bauträger gekommen war, hatten die Eheleute die Wohnung nicht abgenommen und sich geweigert, den Kaufpreis zu zahlen. Vor Gericht schlossen sie dann einen Vergleich, der sie über 30 000 Euro kostete. Diese Ausgaben stufte der BFH als vorweggenommene Werbungskosten ein, weil das Ehepaar sich damit aus einer gescheiterten Investition lösen und die Vermögensverluste begrenzen wollte. Die Richter sahen einen konkreten Zusammenhang zur ursprünglichen Absicht, mit der Wohnung Einkünfte zu erzielen.
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