
Eine Immobilie zu erben, ist für viele ein Traum. Dieser kann platzen, wenn die Erbschaftsteuer so hoch ist, dass die Erben das Haus verkaufen müssen. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann das verhindern. Diese Art der Übergabe sollte aber gut überlegt sein und ist nicht für alle Eigentümer der richtige Weg. Manchmal ist es besser, auf den Erbfall zu warten. Finanztest erklärt, worauf Sie bei der Abwägung zwischen Verschenken oder Vererben achten müssen – und wie Sie im Erbfall Konflikte lösen.
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Viele Deutsche werden Immobilien erben
In mehr als der Hälfte der Nachlässe, die in den nächsten Jahren in Deutschland von einer Generation zur nächsten gehen, befinden sich Häuser, Wohnungen und Grundstücke. Die Sorge, die Steuerlast könnte die Freude am Erbe schmälern, betrifft also nicht nur einzelne. Doch ist sie wirklich begründet?
Freibeträge schützen vor Erbschaftsteuer
Das Wichtigste zuerst: Oft ist sie es nicht. Denn jedem Erben steht ein persönlicher Freibetrag zu, in dessen Rahmen er erben kann, ohne dass Erbschaftsteuer fällig wird. Wenn es genug Erben gibt und jeder seinen Freibetrag nutzt, gehen sogar sehr teure Anwesen auf die nächste Generation über, ohne dass auch nur ein Cent an Steuern gezahlt werden muss.
Das bietet unser Special „Immobilien vererben oder verschenken“
Verschenken. Wir erklären die Grundzüge von Erbschaft und Schenkung und sagen, welche Regeln bei Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten. Sie erfahren, für wen eine Schenkung aus steuerlichen Gründen in Betracht kommt – und wer lieber die Finger von einer Schenkung lassen sollte. Und wir sagen, wie Schenker unliebsame Angehörige vom Erbe ausschließen und sich mithilfe einer Nießbrauch-Vereinbarung selbst absichern.
Vererben. Wir erklären, wie Immobilieneigentümer ihren Ehepartner zum Alleinerben machen und Streit zwischen den Angehörigen vermeiden. Sie lesen, warum klare erbrechtliche Regelungen in Patchworkfamilien besonders wichtig sind, wie Sie Ihr Testament selber verfassen und wie eine Heirat beim Steuernsparen helfen kann. Und wir zeigen anhand von vier typischen Streitfällen, wie sich Konflikte lösen lassen, wenn Geschwister das Elternhaus gemeinsam erben.
Verkaufen. Manchmal kann ein Verkauf innerhalb der Familie die steuerlich günstigere Variante sein. Welche Modelle welche Vor- und Nachteile steuerlich bieten, zeigen wir im Special So bleiben Haus oder Wohnung in der Familie.
Unverheiratete Paare und Patchworkfamilien im Nachteil
Für Paare ohne Trauschein und Patchworkfamilien sieht es nicht so rosig aus: Sie werden steuerlich wie Fremde behandelt. Unverheiratete und der Nachwuchs des neuen Partners haben die geringsten Freibeträge und sind in der ungünstigsten Steuerklasse. Sie können nur 20 000 Euro erben, ohne dass Steuern fällig werden. Geht es um Immobilien, sind das läppische Beträge, mit denen sich kein Haus retten lässt.
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Eigentum nach eigenen Vorstellungen verteilen
Doch Steuernsparen ist nicht das einzige, was zählt. Wichtig ist, dass der Eigentümer sein Hab und Gut nach seinen Wünschen verteilt, die Erbfolge nicht dem Gesetz überlässt und im besten Fall gleichzeitig etwas für den Familienfrieden tut. Denn wenn mehrere Angehörige das Haus erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft und können nur noch gemeinsam über die Immobilie entscheiden.
Nutzerkommentare, die vor dem 17. Oktober gepostet wurden, beziehen sich noch auf die Vorgänger-Untersuchung aus Finanztest 3/2015.
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