Schutz zuhause und im Urlaub
Versicherung | Geltungsbereich der Versicherung1 |
Versicherung | Geltungsbereich der Versicherung1 |
Gesetzliche Kranken- | In der Europäischen Union und in Ländern, mit denen Deutschland Sozialversicherungsabkommen hat: Kostenübernahme bis zu den deutschen Höchstgrenzen, nicht für Krankenrücktransport. In anderen Ländern wie den USA oder Ägypten: keine Kostenübernahme. |
Private Kranken- | Schutz auf Reisen in Europa, außerhalb Europas für mindestens einen Monat. Zum Teil keine Kostenübernahme für Rücktransport. |
Private Unfall- | Schutz für den Fall der Invalidität nach einem Unfall auch auf Reisen. |
Berufsunfähigkeits- | Berufsunfähigkeitsschutz auch während Urlaubsreisen ins Ausland. |
Hausratversicherung | Schutz des Gepäcks auch im Ausland, zum Beispiel im Hotelzimmer. |
Privathaftpflicht- | Schutz auch auf Auslandsreisen. |
Kfz-Haftpflicht und Kaskoschutz | Schutz in Europa und den außereuropäischen Gebieten, die zur europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören wie Kanaren oder Madeira; regionale Einschränkungen bei Kaskoschutz möglich. |
Verkehrsrechtsschutz | Schutz auf Urlaubsreisen in Europa und den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören, regionale Einschränkungen möglich. |
- 1 Einschränkungen des Auslandsschutzes je nach Versicherungsart und Anbieter möglich, zum Beispiel zeitliche Begrenzung der „Außenversicherung“ in der Hausratversicherung auf drei Monate.