Erlaubt oder verboten?
Fast jeder Internetnutzer kennt es, fast jeder Internetnutzer tut es: Er schaut Filme, Serien und Videos bei Youtube oder anderen Streaming-Portalen. Liegt darin schon eine Verletzung des Urheberrechts? Zumindest erhielten Ende vergangenen Jahres tausende Nutzer des Streaming-Portals Redtube eine Abmahnung. Zu Unrecht, wenn man die Meinung zahlreicher Rechtsanwälte und neuerdings auch des Bundesjustizministeriums teilt.
Keine Rechtsverletzung
Das reine Betrachten eines Videostreams sei keine Verletzung des Urheberrechts, lautete die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Im Gegensatz zum Herunterladen in Tauschbörsen erhält der Nutzer beim Streaming keine dauerhafte Kopie. Während der Nutzer ein Video sieht, wird die Datei auch nicht hochgeladen, und steht so anderen nicht zur Verfügung. Das Streaming ist eher mit ganz normalem Fernsehen zu vergleichen.
Gerichtliche Klärung offen
Trotzdem: Auf der sicheren Seite sind die Nutzer von Streaming-Portalen wohl erst, wenn die Frage auch durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt wird. Das ist bislang nicht geschehen. Vor allem ist die Frage offen, ob Nutzer das Urheberrecht verletzen, wenn sie unerlaubt bereitgestellte Streams anschauen. Das ist der Fall, wenn Plattformen beispielsweise aktuelle Kinofilme ohne Einwilligung der Rechteinhaber anbieten.
Auf Lizenzen kommt es an
Einige Streaming-Portale umgehen die rechtlichen Probleme, indem sie Lizenzen für die Filme erwerben und der Nutzer einen festen Betrag für das Anschauen bezahlt. Die Nutzung solcher Dienste ist auf jeden Fall erlaubt.
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