Illegaler Download

Streaming: Erlaubt oder verboten?

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Erlaubt oder verboten?

Fast jeder Internetnutzer kennt es, fast jeder Internetnutzer tut es: Er schaut Filme, Serien und Videos bei Youtube oder anderen Streaming-Portalen. Liegt darin schon eine Verletzung des Urheber­rechts? Zumindest erhielten Ende vergangenen Jahres tausende Nutzer des Streaming-Portals Redtube eine Abmahnung. Zu Unrecht, wenn man die Meinung zahlreicher Rechts­anwälte und neuerdings auch des Bundes­justiz­ministeriums teilt.

Keine Rechts­verletzung

Das reine Betrachten eines Video­streams sei keine Verletzung des Urheber­rechts, lautete die Antwort der Bundes­regierung auf eine Kleine Anfrage der Links­fraktion. Im Gegen­satz zum Herunter­laden in Tauschbörsen erhält der Nutzer beim Streaming keine dauer­hafte Kopie. Während der Nutzer ein Video sieht, wird die Datei auch nicht hoch­geladen, und steht so anderen nicht zur Verfügung. Das Streaming ist eher mit ganz normalem Fernsehen zu vergleichen.

Gericht­liche Klärung offen

Trotzdem: Auf der sicheren Seite sind die Nutzer von Streaming-Portalen wohl erst, wenn die Frage auch durch höchst­richterliche Recht­sprechung geklärt wird. Das ist bislang nicht geschehen. Vor allem ist die Frage offen, ob Nutzer das Urheberrecht verletzen, wenn sie unerlaubt bereit­gestellte Streams anschauen. Das ist der Fall, wenn Platt­formen beispiels­weise aktuelle Kino­filme ohne Einwilligung der Rechte­in­haber anbieten.

Auf Lizenzen kommt es an

Einige Streaming-Portale umgehen die recht­lichen Probleme, indem sie Lizenzen für die Filme erwerben und der Nutzer einen festen Betrag für das Anschauen bezahlt. Die Nutzung solcher Dienste ist auf jeden Fall erlaubt. 

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