Laden Internetnutzer Musik, Filme oder Computerspiele unerlaubt herunter, kann das teuer werden. Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts können bis zu 3 000 Euro kosten. Was viele nicht wissen: Auch Produktfotos, die Nutzer für ihre Ebay-Auktion verwenden, oder unerlaubt genutzte Stadtplanausschnitte auf der Firmenhomepage sind oft vom Urheberrecht geschützt. Der geforderte Schadenersatz soll entgangene Einnahmen kompensieren, die der Urheber durch den Verkauf von CDs, DVDs oder kostenpflichtigen Downloads gehabt hätte. Doch Abmahnungen müssen nicht in jedem Fall oder nicht immer in voller Höhe gezahlt werden.
Finanztest sagt im Text und in einem Audiobeitrag, was betroffene Nutzer wissen müssen, wenn eine Abmahnung kommt, erklärt die Rechtslage beim Sonderfall „Streaming“ und erläutert Begriffe wie „Filesharing“ und „Peer-to-Peer-Netzwerk“.
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