Illegale Preis­absprachen Millionenbuß­geld für Schulranzen-Anbieter

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Illegale Preis­absprachen - Millionenbuß­geld für Schulranzen-Anbieter

Jahre­lang hielt Ergobag die Preise künst­lich hoch – auch für den von uns getesteten Neo Edition Strahlebär. © Stiftung Warentest / Hendrik Rauch

Zwei Millionen Euro Bußgeld muss die Fond Of GmbH wegen illegaler Preis­vorgaben zahlen. Die Firma bietet Schulruck­säcke und -taschen der Marken Ergobag und Satch an.

Unternehmen setzte Mindest­preise durch

Über viele Jahre hinweg hat der Anbieter Fond Of Mindest­preise für seine Schulruck­säcke und -taschen vorgegeben und dafür gesorgt, dass Händler diese Preise nicht unter­schreiten. In unserem letzten Schulranzen-Test waren die Modelle von Ergobag die besten – mit 259 Euro je Set aber auch die teuersten. Das Bundes­kartell­amt hat gegen das Unternehmen ermittelt und fest­gestellt, dass die Fond Of GmbH die Einhaltung der Mindest­preise mit Sanktionen gegen die Händler durch­gesetzt hat. Hersteller dürfen aber nur unver­bindliche Preis­empfehlungen machen.

Zahlungs­bereitschaft der Eltern ausgenutzt

Andreas Mundt, Präsident des Bundes­kartell­amtes begründet das Bußgeld: „Vertikale Preisbindungen gehen häufig zu Lasten der Verbrauche­rinnen und Verbraucher und können dazu führen, dass diese im Ergebnis höhere Preise zahlen müssen. Gerade bei Schulruck­säcken und Schultaschen ist die Zahlungs­bereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß. Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durch­zusetzen, ist in keiner Weise akzeptabel.“

Manche Händler verkaufen Ranzen nun billiger

Die im Jahr 2019 von uns getesteten Sets kosten beim Anbieter mitt­lerweile 270 Euro – elf Euro mehr als damals. Die erfreuliche Nach­richt: Manche Onlinehändler verkaufen die Testsieger-Ranzen nun schon für 200 Euro.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 19.08.2021 um 14:40 Uhr
Schadensersatz für Verbraucher?

@Schla.U.meyer: Sie haben Recht. Wenn ein Verbraucher wegen des Kartells mehr für seinen Ranzen bezahlt hat, ist ihm die Differenz zum fairen Preis ohne Kartell zu erstatten. Leider ist der faire Preis ohne Kartell schwer zu ermitteln und es ist deshalb schwierig, solche Forderungen durchzusetzen. (StS, Se)

Schla.U.meyer am 19.08.2021 um 11:30 Uhr
Schadensersatz für Verbraucher?

Ich frage mich, wie das für den Verbraucher nun rückwirkend Auswirkungen hat und wie man nun vorgehen kann. Die Wettbewerbszentrale berichtet dazu:
"Wer durch den Kartellverstoß einen Schaden erlitten hat, kann Schadensersatz verlangen (§ 33 Abs. 3 Satz 1 GWB). Das können ebenfalls Verbraucher sein. Schadensersatz kann auch dann verlangt werden, wenn der Geschädigte zu dem Kartellrechtsverletzer selbst keine vertragliche Beziehung eingegangen ist. (...) Sowohl die Kartellbehörden als auch Wirtschafts- und Verbraucherorganisationen sind in diesem Fall berechtigt, die erzielten Vorteile bei den Unternehmen abzuschöpfen (§§ 34, 34a GWB)."
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/kartellrecht/ueberblick/#Folgen bei Kartellverstößen