Juristenstreit: Upload schlimmer
Die Strafbarkeit von Downloads ist umstritten. Bei Uploads ist der Fall klar.
Verbraucherfreundliche Juristen meinen: Wer Songs nur herunterlädt, verstößt nicht gegen das Veröffentlichungsverbot. Doch Fachleute halten dagegen: Nach dem Download speichert der Nutzer den Titel auf Festplatte, und das ist eine verbotene Kopie. Voraussetzung für einen Rechtsverstoß ist aber, dass der Nutzer von der Illegalität wusste: Das Verbot musste für ihn offensichtlich sein.
Einigkeit herrscht aber beim Anbieten fremder Werke. Das ist eindeutig nicht erlaubt. Deswegen verfolgt die Industrie vor allem die Uploads. Doch in der Praxis ist es so: Wer Musik herunterlädt, bietet gleichzeitig eigene Titel zum Tausch an. Bei einigen Portalen kann der Nutzer das Uploaden von der eigenen Festplatte deaktivieren. Rechtlich empfiehlt es sich, das zu tun.