
Privatduell. Losjagen kann eine Straftat sein.
Es kann sich auch dann um ein illegales Autorennen handeln, wenn es den Teilnehmern nur ums Beschleunigen und nicht um die Höchstgeschwindigkeit gehe, entschied das Kammergericht Berlin (Az. 3 Ws (B) 117–118/17). Es bestätigte die gegen zwei Audi-A8-Fahrer verhängten Geldbußen.
Künftig drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe
Die beiden hatten sich auf einer mehrspurigen Straße vor einer roten Ampel nebeneinander aufgestellt. Als die Ampel auf Grün sprang, jagten beide mit Vollgas los. Als einer der beiden Wagen klar vorn lag, nahmen sie das Gas wieder weg. Brisanz bekommt das Urteil, weil die Teilnahme an illegalen Autorennen inzwischen eine Straftat ist. Statt der bisherigen Geldbußen drohen nach der Änderung des Strafgesetzbuchs jetzt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Die Fahrer kommen mit den Bußen davon, weil sie vor Verschärfung des Rechts losdüsten.