Eine Grundstückseigentümerin muss wegen illegaler Anbauten am Wohnhaus Zwangsgeld zahlen, auch wenn die Voreigentümerin diese Anbauten errichten ließ. Die Festsetzung der Geldstrafen sei nicht zu beanstanden, heißt es im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. 7 A 1762/16). Die zuständige Baubehörde hatte schon von der Vorbesitzerin gefordert, den nicht genehmigten Aufbau auf dem Dach abreißen und das erste Obergeschoss zurückbauen zu lassen.
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