Ihre Rechte beim Friseur Eine Haarfärbung zum Davon­laufen

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Ihre Rechte beim Friseur - Eine Haarfärbung zum Davon­laufen

Silber­blond. Manchem Frisör offen­bar doch zu schwör. © Getty Images

Wenn es beim Friseur richtig schief lief, ist wütendes Bezahlen und Verschwinden keine gute Idee. Auf diese Weise verlieren Betroffene Rechte. Hier lesen Sie, wie Sie am besten vorgehen, wenn der Friseur­besuch zum Reinfall wurde

Ansprüche auf Schaden­ersatz und Schmerzens­geld nicht riskieren

Es mag verständlich sein, vor Ärger und Wut sehr schnell den Friseursalon zu verlassen, in dem die Friseurmeisterin soeben für eine Haarfärbung in Dottergelb statt Silber­blond sorgte. Unter recht­lichen Gesichts­punkten ist diese Reaktion jedoch nicht zu empfehlen. Denn wer seinem Friseur nicht wenigs­tens eine Chance zur Fehler­behebung gibt, verliert unter Umständen seine Ansprüche auf Schaden­ersatz und Schmerzens­geld.

Die Haare waren dottergelb statt silber­blond

Vor dem Amts­gericht München hat jüngst eine Frau eine Klage gegen ihre Friseurin verloren. Im Mai 2017 hatte sie die Haare silber­blond färben lassen wollen. Heraus­gekommen war dottergelb. Nach der zwei­stündigen Färbe­prozedur äußerte sie zwar ihre Unzufriedenheit und verlangte Nachbesserung. Weil die Friseurin aber keine Zeit für eine sofortige Nachbehand­lung hatte, zahlte die enttäuschte Kundin ihre Rechnung über 153 Euro und verließ den Laden. Erst mehrere Monate später meldete sich die Frau wieder. Nun verlangte sie von der Friseurmeisterin 530 Euro Schaden­ersatz und auch noch 500 Euro Schmerzens­geld.

Kundin kann nicht auf sofortige Nachbehand­lung bestehen

Die Richterin am Amts­gericht München wies die Klage ab. Die Kundin hätte der Friseurin eine angemessene Zeit für eine Nachbehand­lung geben müssen. Was angemessen ist, blieb offen. Auf eine sofortige Nachbesserung konnte die Frau jedoch nicht bestehen. Das Gericht lehnte Ansprüche auf Schaden­ersatz und Schmerzens­geld ab (Az. 213 C 8595/18).

Wann Kunden doch Schaden­ersatz verlangen können

Um recht­lich sicher zu gehen, sollten Opfer einer miss­glückten Friseur­leistung dem Friseur ein bis zwei Tage Zeit für einen Termin zur Nachbehand­lung geben. Verweigert er die Nachbesserung oder läuft auch der zweite Versuch schief, dürfen Kunden zur Konkurrenz gehen und können die Kosten für die Schadens­behebung dem Verursacher in Rechnung stellen.

Tipp: Vergessen Sie nicht, sofort Fotos nach einer miss­glückten Haarfärbung zu machen. Nicht selten streiten Kunde und Friseur vor Gericht darüber, ob die Leistung des Friseurs über­haupt fehler­haft war.

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vier56 am 25.02.2022 um 09:58 Uhr
Was beim Nachbessern passieren kann

Ich habe mal eine Azubifriseuse gekannt, die die Warnungen ihres Chefs missachtete und ihr Haar kurz nach einer Färbung, die ihr missfiel, ein zweites Mal färbte (die Färbung davor war aber auch erst eine Woche her). Die Folge war, dass ihr alle Haare überm Ansatz abbrachen. Bei mir wurde später mal ein erwünschtes Blond bei einem Friseur zu Feuerrot. Um keine Glatze zu riskieren, habe ich Nachbesserung abgelehnt, aber auch nur fürs Waschen bezahlt. Ein paar Wochen (friseurfreie) auswaschbare Schaumtönung in Mittelblond konnte dann die Leute davon abhalten, bei meinem Anblick die Feuerwehr zu rufen.