
Silberblond. Manchem Frisör offenbar doch zu schwör. © Getty Images
Wenn es beim Friseur richtig schief lief, ist wütendes Bezahlen und Verschwinden keine gute Idee. Auf diese Weise verlieren Betroffene Rechte. Hier lesen Sie, wie Sie am besten vorgehen, wenn der Friseurbesuch zum Reinfall wurde
Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld nicht riskieren
Es mag verständlich sein, vor Ärger und Wut sehr schnell den Friseursalon zu verlassen, in dem die Friseurmeisterin soeben für eine Haarfärbung in Dottergelb statt Silberblond sorgte. Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist diese Reaktion jedoch nicht zu empfehlen. Denn wer seinem Friseur nicht wenigstens eine Chance zur Fehlerbehebung gibt, verliert unter Umständen seine Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Die Haare waren dottergelb statt silberblond
Vor dem Amtsgericht München hat jüngst eine Frau eine Klage gegen ihre Friseurin verloren. Im Mai 2017 hatte sie die Haare silberblond färben lassen wollen. Herausgekommen war dottergelb. Nach der zweistündigen Färbeprozedur äußerte sie zwar ihre Unzufriedenheit und verlangte Nachbesserung. Weil die Friseurin aber keine Zeit für eine sofortige Nachbehandlung hatte, zahlte die enttäuschte Kundin ihre Rechnung über 153 Euro und verließ den Laden. Erst mehrere Monate später meldete sich die Frau wieder. Nun verlangte sie von der Friseurmeisterin 530 Euro Schadenersatz und auch noch 500 Euro Schmerzensgeld.
Kundin kann nicht auf sofortige Nachbehandlung bestehen
Die Richterin am Amtsgericht München wies die Klage ab. Die Kundin hätte der Friseurin eine angemessene Zeit für eine Nachbehandlung geben müssen. Was angemessen ist, blieb offen. Auf eine sofortige Nachbesserung konnte die Frau jedoch nicht bestehen. Das Gericht lehnte Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ab (Az. 213 C 8595/18).
Wann Kunden doch Schadenersatz verlangen können
Um rechtlich sicher zu gehen, sollten Opfer einer missglückten Friseurleistung dem Friseur ein bis zwei Tage Zeit für einen Termin zur Nachbehandlung geben. Verweigert er die Nachbesserung oder läuft auch der zweite Versuch schief, dürfen Kunden zur Konkurrenz gehen und können die Kosten für die Schadensbehebung dem Verursacher in Rechnung stellen.
Tipp: Vergessen Sie nicht, sofort Fotos nach einer missglückten Haarfärbung zu machen. Nicht selten streiten Kunde und Friseur vor Gericht darüber, ob die Leistung des Friseurs überhaupt fehlerhaft war.
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Ich habe mal eine Azubifriseuse gekannt, die die Warnungen ihres Chefs missachtete und ihr Haar kurz nach einer Färbung, die ihr missfiel, ein zweites Mal färbte (die Färbung davor war aber auch erst eine Woche her). Die Folge war, dass ihr alle Haare überm Ansatz abbrachen. Bei mir wurde später mal ein erwünschtes Blond bei einem Friseur zu Feuerrot. Um keine Glatze zu riskieren, habe ich Nachbesserung abgelehnt, aber auch nur fürs Waschen bezahlt. Ein paar Wochen (friseurfreie) auswaschbare Schaumtönung in Mittelblond konnte dann die Leute davon abhalten, bei meinem Anblick die Feuerwehr zu rufen.