Banken überwachen die Überweisungen ihrer Kunden. Ein falsches Wort im Verwendungszweck kann zur Sperre des Geldes führen. Auch vermeintlich unschuldige Begriffe wie „Kuba“ können zu Problemen führen. Das hat ein Kunde der Direktbank ING-Diba erlebt. test.de dokumentiert seinen Fall und erklärt die Hintergründe.
Eine Überweisung bleibt auf der Strecke
Hätte Jan Franke „Urlaub“ geschrieben, wäre das alles nicht passiert. Aber er gab „Kuba“ als Verwendungszweck an, als er im November 2015 Geld von seinem Tagesgeldkonto bei der Amsterdam Trade Bank auf sein Girokonto bei der ING-Diba überwies. „Kuba, weil das Geld für eine geplante Kubareise gedacht ist“, sagt Franke. Als das Geld zwei Tage nach der Onlineüberweisung noch nicht auf dem Diba-Konto ist, fragt Franke nach. Ein Mitarbeiter der Bank erklärt ihm, dass der Zahlungseingang wegen des Wortes „Kuba“ erst einmal gesperrt sei. Jan Franke erläutert dem Mitarbeiter, warum er „Kuba“ geschrieben hat. Doch dieser lehnt eine sofortige Freigabe der Überweisung ab. Erst müsse die Zahlung von einer Fachabteilung überprüft werden.
Bank sperrt Geld aus „Sicherheitsgründen“
Am Abend des Telefonats gibt die ING-Diba das Geld dann endlich frei. Drei Tage später schreibt die Bank Franke an und erklärt die zwischenzeitliche Sperre noch einmal schriftlich: „Aus geschäftspolitischen Gründen überprüfen wir Zahlungen, die mit bestimmten Ländern in Verbindung stehen, sehr genau. Um die Zahlungen freizugeben, brauchen wir dann gewisse Informationen von den Kunden. Bis wird diese erhalten haben, ist die Zahlung gesperrt.“ Als „kleine Aufmerksamkeit“ für die „unangenehme Situation“ erhält Franke von der ING-Diba 10 Euro gutgeschrieben.
Flächendeckende Überwachungen von Bankkonten
Als Rechtsgrundlage für die Sperre nennt die ING-Diba auf Anfrage von test.de Paragraf 25h des Kreditwesengesetzes. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift sind alle Banken tatsächlich verpflichtet, flächendeckend alle Kundenkonten zu überwachen, um „zweifelhafte oder ungewöhnliche“ Zahlungen aufzudecken, die der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung oder sonstigen strafbaren Handlungen dienen könnten. „Jede Bank legt die Begriffe, nach denen die Überweisungen durchsucht werden, selbst fest“, sagt der Frankfurter Rechtsanwalt Dirk Scherp. „Dabei müssen sie auf die offiziellen Sanktionslisten von UN und EU zurückgreifen, können aber darüber hinaus gehen“. Scherp war früher Staatsanwalt, hat später als Geldwäschebeauftragter der Dresdner Bank gearbeitet und ein Buch über die Überwachungspflichten der Banken nach Paragraf 25h des Kreditwesengesetzes geschrieben.
Sperre etwa bei Verdacht auf Terrorismusfinanzierung
Die Kriterien einer Sperre und warum das Wort „Kuba“ im Verwendungszweck sicherheitsrelevant sein soll, will die ING-Diba nicht näher erläutern. „Es spielt nicht nur das Land eine Rolle bei der Überprüfung der Transaktion, sondern das Zusammenspiel einer Vielzahl von Kriterien. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Sicherheitsgründen die Kriterien und Hintergründe nicht nennen können“, so ein Sprecher der Bank. test.de fragte auch bei der Bankenaufsicht Bafin nach, ob es Vorschriften gibt, die deutschen Banken das Sperren von Geldbeträgen in solchen Fällen vorschreiben. „Ein aufsichtliches Gebot in Deutschland, eine Überweisung, die den Verwendungszweck „Kuba“ trägt, zu sperren, ist mir nicht bekannt“, antwortet ein Bafin-Sprecher.
Nehmen deutsche Banken Rücksicht auf die USA?
Dass Banken bei manchen Überweisungszwecken genauer hinschauen, ist nachvollziehbar. So schlug vor einigen Wochen das Überwachungssystem der Comdirect Bank Alarm, als ein Scherzbold einem Bekannten 168 Euro mit dem Verwendungszweck „waffenfähiges Plutonium“ überweisen wollte. Wieso aber „Kuba“ bei einer innereuropäischen Überweisung sicherheitsrelevant sein soll, bleibt ein Rätsel. Deutschland hat keine Sanktionen gegen Kuba verhängt, auch die Europäische Union nicht. Womöglich durchleuchtet die ING-Diba Überweisungen nach dem Wort „Kuba“ aber auch aus Rücksicht auf amerikanische Interessen. Das Verhältnis zwischen den USA und Kuba ist trotz der angekündigten Lockerungen des Wirtschaftsembargos weiter angespannt. Die ING-Gruppe, zu der auch die Bank ING-Diba gehört, ist in den USA aktiv. „Es gibt deutsche Banken, die aus Angst vor Sanktionen durch US-Behörden europäischen Zahlungsverkehr auch im Hinblick auf amerikanische Interessen überwachen“, sagt der Rechtsanwalt Dirk Scherp. Womöglich spielte das auch bei der Sperre der „Kuba“-Überweisung eine Rolle. Für diese Vermutung spricht auch der Selbstversuch eines Finanztest-Redakteurs: Seine „Kuba“-Überweisung an eine Bank ohne USA-Bezug blieb unbeanstandet.