Knochendichtemessung, Testosteronbestimmung, Ultraschall beim Gynäkologen – immer mehr Ärzte bieten individuelle Gesundheitsdienstleistungen (IGeL). Dafür zahlen nicht die Kassen, sondern die Patienten selbst. Ob sich das lohnt, ist schwer zu beurteilen, schreibt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Helfen könnten folgende Hinweise:
Tipp: Lassen Sie sich vom Arzt ausführlich über angebotene Leistungen und deren Nutzen und Risiken aufklären. Erbitten Sie Bedenkzeit; holen Sie den Rat eines zweiten Arztes oder der Krankenkasse ein. Falls Sie IGeL in Anspruch nehmen, verlangen Sie vorher einen Kostenvoranschlag und nachher eine Rechnung, beides detailliert aufgeschlüsselt nach privatärztlicher Gebührenordnung. Übrigens müssen Sie für IGeL nur zahlen, wenn Sie vorher schriftlich zugestimmt haben. Wer nur zum Arzt geht, um IGeL durchführen zu lassen, braucht keine Praxisgebühr zu entrichten.
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