Die Darlehen vieler Sparkassen sehen seit kurzem viel billiger aus als sie sind – Folge einer peinlichen Gesetzespanne.
Das Angebot der Stadtsparkasse Düsseldorf ist kaum zu glauben. Ende August bot sie ein 100 000-Euro-Darlehen mit zehn Jahren Zinsbindung und 1 Prozent Tilgung zu einem Effektivzins von gerade mal 3,06 Prozent an. Da kann die Konkurrenz einpacken. Bei der Volksbank Düsseldorf Neuss, die früher fast immer günstiger als die Stadtsparkasse war, gab es den gleichen Kredit zu einem Effektivzins von 3,36 Prozent. Der Schein trügt. Das Angebot der Volksbank ist nicht teurer, sondern günstiger. Bei der Volksbank hätte der Kunde mit der gleichen Rate nach zehn Jahren 2 141 Euro weniger Schulden als bei der Stadtsparkasse. Der Effektivzins des Sparkassenkredits beträgt während der Zinsbindung auch keineswegs 3,06 Prozent. Tatsächlich liegt er mit 3,56 Prozent einen halben Prozentpunkt höher.
Effektivzins niedriger als Sollzins
Die Stadtsparkasse Düsseldorf ist kein Einzelfall. Landauf, landab werben Sparkassen mit irreführenden Effektivzinsen. Meist liegt der Effektivzins sogar unter dem Sollzins des Kredits (siehe Tabelle). Das kann eigentlich nicht sein. Der Sollzinssatz – bisher Nominalzinssatz genannt – bestimmt, wie viel Zinsen der Kunde an die Bank zahlen muss. Der Effektivzins enthält diese Zinsen und zusätzlich weitere Kreditkosten wie Bearbeitungsgebühren, Vermittlungsprovisionen und die Zins- und Tilgungsverrechnung auf dem Kreditkonto. Nach den Gesetzen der Logik dürfte er daher höher, nie aber niedriger als der Sollzins sein. Bisher war das auch immer so, und der von den Kreditinstituten genannte Effektivzins war ein guter Maßstab, um Kreditangebote zu vergleichen.
Chaos nach Gesetzesänderung
Damit ist es vorerst vorbei. Die neuen Effektivzinsen der Sparkassen sind keine Rechenfehler. Die Sparkassen halten sich nur penibel an die Buchstaben des Gesetzes. Schuld an der Misere ist eine Änderung der Preisangabenverordnung. Sie schreibt den Banken vor, den Effektivzins nicht mehr für die Dauer der Zinsbindung, sondern für die gesamte Laufzeit des Darlehens zu berechnen. Damit wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt, die europaweit eine einheitliche Effektivzinsberechnung festlegt.
Bisher mussten Banken den „anfänglichen effektiven Jahreszins“ angeben, wenn der Zinssatz nur für einen Teil der Kreditlaufzeit festgeschrieben wurde. Der Effektivzins galt nur für die Dauer der Zinsbindung. Das war konsequent. Schließlich sind die Kreditkonditionen auch nur für diesen Zeitraum verbindlich. Jetzt muss die Bank den Effektivzins für die Gesamtlaufzeit berechnen. Um ihn zu ermitteln, sind zwangsläufig Annahmen über den Zinssatz nötig, den der Kunde nach Ende der ersten Zinsbindung zahlt. Doch wie viel Zinsen die Bank für die Anschlussfinanzierung in 10 oder 15 Jahren verlangen wird, ist völlig ungewiss.
Spezialfall Sparkasse
Bei den meisten Banken bleibt die Neuregelung trotzdem folgenlos. Sie müssen für die Zeit nach Ablauf der Zinsbindung mit dem vertraglich vereinbarten Zinssatz weiterrechnen. So kommt der gleiche Effektivzins heraus wie nach der alten Verordnung. Bei den Sparkassen ist das anders. Ihre Verträge sehen vor, dass der Kredit mit variablen Zinsen weiterläuft, wenn sich Kunde und Sparkasse bis zum Ende der Zinsbindung nicht auf eine neue Zinsfestschreibung einigen. Bei so einer Klausel fordert die Preisangabenverordnung nun, dass die Bank für die Restaufzeit ihren aktuellen Zinssatz für variabel verzinsliche Darlehen zugrunde legt.
Der variable Zinssatz liegt derzeit bei den meisten Sparkassen deutlich unter dem Zinssatz für ein Darlehen mit langjähriger Zinsbindung. Das zieht den Effektivzins nach unten. Als die neue Verordnung am 11. Juni 2010 in Kraft trat, konnten die Sparkassen daher den gleichen Kredit wie am Vortag zu einem viel niedrigeren Effektivzins anbieten. Und das völlig legal. „Die Regelung soll dem Verbraucher eine möglichst realistische Grundlage für seine wirtschaftlichen Entscheidungen bieten,“ so eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums, das für die Preisangabenverordnung zuständig ist. Eine realistische Grundlage? Die Stadtsparkasse Düsseldorf unterstellt, dass der Kunde nach Ablauf der zehnjährigen Zinsbindung vom Jahr 2020 bis zum Jahr 2047 einen Zinssatz von 2,50 Prozent zahlt.
Andere Sparkassen kalkulieren mit ähnlich niedrigen Zinsen. Mit den echten Kreditkosten haben diese Zinssätze nichts zu tun. Trotzdem gehen sie ebenso in den Effektivzins ein wie der Zinssatz, den der Kunde während der Zinsbindung verbindlich zahlen muss.
Korrektur gefordert
„Das ist gesetzlich verordneter Unsinn“, schimpft Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: „Die Vergleichbarkeit von Kreditangeboten muss schnellstens wiederhergestellt werden.“ Selbst der Deutsche Sparkassen- und Giroverband lässt kein gutes Haar an der Vorschrift. „Wir halten die Regelung für sehr unglücklich und sehen dringenden Korrekturbedarf“, sagt Pressesprecherin Michaela Roth. Die neue Effektivzinsberechnung kann den Sparkassen schließlich auch schnell auf die Füße fallen. Steigt der Zinssatz für variable Darlehen über den Zinssatz für Festzinskredite, müssten sie einen höheren Effektivzins als nach der alten Regelung ausweisen. Ihre Kredite würden dann teurer erscheinen, als sie sind.
Erstes Opfer ist die Hamburger Sparkasse. Sie verlangte für ihre variablen Darlehen Ende August einen stolzen Zinssatz von 4,25 Prozent. Einen Kredit mit zehn Jahren Zinsbindung bot sie dagegen sehr günstig ab einem Zinssatz von 3,23 Prozent an. Der korrekte Effektivzins für dieses Darlehen beträgt 3,28 Prozent. Doch weil die Sparkasse den variablen Zinssatz in den Effektivzins für den Festzinskredit einrechnen muss, steigt dieser auf 3,79 Prozent. Dabei könnte es dem Festzinskunden völlig egal sein, wie viel die Sparkasse für variable Darlehen kassiert.
Die Neuregelung hat derart absurde Folgen, dass Verbraucherschützer Pauli davon ausgeht, dass die Bundesregierung dem Unfug bald ein Ende setzt. So weit ist man im Bundeswirtschaftsministerium aber noch nicht. Eine Korrektur der Preisangabenverordnung war dort bei Redaktionsschluss nicht geplant. „Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit und prüft die Zweckmäßigkeit der Regelungen“, teilte uns das Ministerium mit.
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- Banken und Kreditvermittler bieten Kunden oft Darlehen an, die an ihrem Bedarf vorbeigehen. Viele Angebote sind auch schlicht zu teuer.
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