Schmerzensgeld in Höhe von 2 000 Euro erhält eine Frau, weil ein fremder Hund ihr in die Hand biss. Im Englischen Garten in München kam es zwischen ihrem Labrador und einem Ridgeback zu einer Rauferei. Die Labrador-Besitzerin ging dazwischen, um die Hunde zu trennen. Dabei biss ihr der Ridgeback in die Hand. Sie erlitt eine Blutvergiftung. Erst nach drei Monaten war sie uneingeschränkt arbeitsfähig. Narben und eine Sensibilitätsstörung des Handrückens blieben zurück. Als sie von der Hundehalterhaftpflicht des Ridgeback Schmerzensgeld verlangte, warf ihr der Versicherer Mitverschulden vor und wollte nur anteilig zahlen. Die Frau zog vor Gericht. Sie muss sich haftungsmindernd die Tiergefahr ihres Hundes anrechnen lassen, erhält aber angesichts der Verletzungen ein Schmerzensgeld (Amtsgericht München, Az. 261 C 32374/10).
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