Hundehaft­pflicht-Vergleich

Das müssen Sie über die Hundehaft­pflicht wissen

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Hundehaft­pflicht-Vergleich Alle Testergebnisse für Hundehaft­pflicht­ver­sicherung

Nicht jede Hundehalterhaft­pflicht­versicherung passt zu jedem Hund. Einige Versicherer schließen bestimmte Kampf­hunde­rassen aus oder machen die Höhe des Versicherungs­beitrags von der Hunderasse abhängig.

Für jeden Hund der richtige Tarif

Die gute Nach­richt: Insbesondere bei den güns­tigeren Tarifen sind die Preis­unterschiede minimal. Das güns­tigste Angebot für einen Jack-Russel-Terrier kostet im Jahr 46 Euro. Für einen Labrador müssten nur 2 Euro mehr ausgegeben werden, um den güns­tigsten Tarif abzu­schließen.

Tipp: Hunde­besitzer holen sich am besten mehrere Angebote für ihren Hund ein. Für einen Vergleich können sie sich an den güns­tigsten Versicherungs­tarifen mit Finanztest-Grundschutz orientieren.

Versicherungs­schutz bei Regel­verstößen

Hundehalte­rinnen und Hundehalter müssen sich an eine Vielzahl von Regeln halten. Neben den Bundes­ländern und Gemeinden schreiben etwa auch Verkehrs­betriebe vor, ob ein Hund angeleint werden oder sogar einen Maulkorb tragen muss. Den Über­blick über alle Halter­pflichten zu behalten, ist nicht leicht. Eine Versicherung sollte daher auch einspringen, wenn Hunde­besitze­rinnen und Hunde­besitzer unwissentlich gegen solche Halter­pflichten verstoßen. Das zählt für uns zum Finanztest-Grund­schutz.

Ausnahme: Wenn ein Hund sehr bissig ist und sein Halter gegen eine individuell auferlegte behördliche Maulkorb­pflicht verstößt, springt die Versicherung nicht ein.

Tipp: Zahlreiche weitere wert­volle Informationen rund um Hunde finden Sie in unserem großen FAQ Hunde und Recht.

Versicherungs­schutz in der Miet­wohnung

Nicht nur unterwegs passieren Unfälle, auch in den eigenen vier Wänden können Hunde Schaden anrichten. Eine Hundehaft­pflicht­versicherung sollte für Besitzer da sein, wenn der Hund in einer Miet­wohnung etwa Türen zerkratzt. Deshalb gehört dieser Aspekt ebenfalls zum Finanztest-Grund­schutz.

Damit ist etwa ein teurer Wasser­schaden versichert, den ein Hund allein zu Hause verursacht hat, weil er den Schlauch der Wasch­maschine zerkaut hat. Doch selbst wenn ein Tarif Mietsach­schäden – wie von uns als Grund­schutz­kriterium gefordert – abdeckt, sind bestimmte Fälle in aller Regel nicht versichert. Dazu zählen vor allem Verschleiß­schäden. Hat der Parkett­boden über Jahre unter den Krallen gelitten, müssen Hunde­besitzer Reno­vierungs­kosten aus eigener Tasche bezahlen.

Tipp: Alles was Miete­rinnen und Mieter über Hunde wissen müssen, lesen Sie in unserem Special Haustiere in der Mietwohnung.

Wer haftet beim Hundesitten?

Auch wenn ein Hunde von Freunden gehütet wird, bleibt die Halterin oder der Halter des Hundes haft­bar.

In jeder Hundehaft­pflicht­versicherung sollten daher Schäden mitversichert sein, die passieren, während fremde Personen – sogenannte Tierhüter – auf den Vier­beiner aufpassen. Die Versicherung trägt dann beispiels­weise die Kosten für Schmerzens­geld und Schaden­ersatz, wenn eine Nach­barin mit dem Hund spazieren geht und er dabei eine fremde Person beißt. Verzwickter ist die Situation, wenn der Hund keine fremde Person beißt, sondern die Nach­barin. Schäden, die ein Hund seiner Tierhüterin zufügt, zählen nicht zum Grund­schutz.

Übrigens: Die Nach­barin ist gegen Haft­pflicht­ansprüche Dritter sogar doppelt abge­sichert. Hat der Hundehalter keinen Hundehaft­pflicht­schutz, springt ihre Privathaftpflichtversicherung ein. Dort ist das Hüten fremder Hunde in aller Regel mitversichert.

Ehepartner sind meist nicht mitversichert

Hundehaft­pflicht­versicherungen springen nur selten ein, wenn der Hund den Lebens- oder Ehepartner seines Besitzers verletzt. Wer möchte, dass die Versicherung auch für solche Personenschäden zahlt, muss dafür etwas mehr Beitrag zahlen. Für unseren kleinen Modell­hund wären es 62 Euro im Jahr.

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Der nützliche Zusatz­schutz für Hundehalter

Über unsere Grund­schutz­kriterien hinaus bieten viele Versicherungs­unternehmen eine sogenannte Forderungs­ausfall­deckung an. Es handelt sich dabei um eine nützliche, aber ­etwas komplizierte Deckungs­erweiterung.

Sie greift etwa, wenn eine versicherte Hundehalterin von einem fremden nicht versicherten Hund gebissen und dabei schwerer verletzt wird. Die verletzte Hundehalterin muss nun Schaden­ersatz vom Hundehalter fordern und dafür unter Umständen auch Anwälte einschalten und vor Gericht ziehen. Erst wenn der Hundehalter trotzdem keinen Schaden­ersatz und kein Schmerzens­geld leisten kann, kommt die Ausfall­deckung zum Tragen. Die Versicherung über­nimmt die Kosten. Solch ein Fall mag selten vorkommen, kann Versicherte im Ernst­fall aber davor bewahren, auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben.

Bei Sach­schäden wird nicht der Neuwert erstattet

Kommt es zu einem Sach­schaden, muss der Verursacher – bei Tieren die Halterin oder der Halter – den Zeit­wert des defekten Gegen­stands ersetzen. Ruiniert ein Hund mit schmutzigen Pfoten das Designerkleid einer fremdem Frau, zahlt die Versicherung nur den Preis, den das Kleid bei Eintritt des Schadens noch wert war.

Das kann unangenehm sein oder gar zu Streit führen, wenn die geschädigte Person keine Fremde, sondern eine Freundin, Nach­barin oder gute Bekannte ist.

Neuwert­erstattung ist mehr Marketing als Nutzen

Damit neben dem Kleid nicht auch noch die Freund­schaft ruiniert ist, locken einige Versicherer damit, von der gesetzlichen Regelung abzu­weichen und den Neuwert einer kaputten Sache zu erstatten. Klingt zunächst nach einer guten Idee, dient aber in erster Linie dem Marketing der Versicherer.

Trotz Werbe­versprechen gilt es meist hohe Hürden zu nehmen: Viele Versicherer zahlen beispiels­weise nur, wenn die beschädigte Sache einen fest­gelegten Wert nicht über­steigt oder maximal ein Jahr alt ist. Doch gerade bei Gegen­ständen oder Sachen, die erst vor Kurzem gekauft wurden, unterscheidet sich der Neuwert oft nicht maßgeblich vom Zeit­wert. Wir halten daher andere Kriterien bei der Wahl des richtigen Versicherungs­tarifs für wichtiger.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 09.02.2023 um 09:01 Uhr
Kommentare aus 2018

@dummer-junge2: Da sich nicht alle Kommentare und Anmerkungen unter einem Artikel immer auf einzelne Tarife aus dem Test beziehen, löschen wir nicht automatisch ältere Kommentare, nachdem wir aktuellere Testergebnisse ins Netz gestellt haben.

dummer-junge2 am 09.02.2023 um 07:04 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verbreitung von Fake-News über die Stiftung Warentest

Profilbild Stiftung_Warentest am 11.01.2022 um 14:10 Uhr
Tierhalterhaftpflicht: Bavariadirekt.d

@Matthias0515: Die Bavaria hat die Teilnahme an unserer Untersuchung ohne Angabe von Gründen verweigert.

Matthias0515 am 09.01.2022 um 15:35 Uhr
Tierhalterhaftpflicht: Bavariadirekt.de

Wir haben die Bavariadirekt.de mit dem Tarif Komfort M im letzten Jahr gewählt. Können Sie mir sagen, warum er nicht im Test dabei war. Wie ist Ihre Einschätzung zu unserer Versicherung?
Mit Dank im Voraus.

Profilbild Stiftung_Warentest am 15.12.2021 um 11:09 Uhr
Helden.de

@Kippenklinge: Wir untersuchen Tarife, die die direkt bei Versicherungen abgeschlossen werden können.
helden.de ist kein Versicherer und auch keine 100%-ige Tochter eines Versicherers. Deshalb haben wir sie im Test nicht berücksichtigt. Sie vertreiben im Haftpflicht-Bereich Produkte der NV-Versicherung. Ob diese deckungsgleich sind oder eigene Spezialtarife, haben wir nicht untersucht.