
Süß und putzig? Auch harmlose Hunde können enorme Schäden anrichten. Die Rechnung bekommt meist der Besitzer – egal ob er Schuld am Verhalten seines Hundes trägt oder nicht. Selbst wenn er gar nicht dabei war, ist er haftbar.
Hundehalter brauchen eine spezielle Haftpflichtversicherung. Guten Schutz gibt es ab 58 Euro im Jahr.
Selbst im Schlaf kann ein Tier großen Schaden anrichten. Diese Erfahrung machte eine 61-jährige Frau, als sie über einen dösenden Schäferhund stolperte und sich schwer am Knie verletzte. Für die Besitzerin des Hundes hatte das teure Folgen.
Die verletzte Frau forderte vor Gericht Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 15 000 Euro. Zu Recht, denn nach Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haften Tierhalter grundsätzlich für die Schäden, die ihr Tier anrichtet (Oberlandesgericht Hamm, Az. 19 U 96/12).
Herrchen gut geschützt

Gebell kann Passanten erschrecken und zu Fall bringen. Der Halter haftet (Landgericht Coburg, Az. 13 O 150/11).
Halter von Kleintieren wie Katzen sind durch ihre private Haftpflichtversicherung geschützt sind. Schäden durch einen Hund deckt sie jedoch nicht ab. Hier springt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ein, auch genannt Hundehaftpflicht.
Unser Test von 116 Tarifen zeigt: Die Preise am Markt variieren stark. Ab 57 Euro und bis über 200 Euro kann eine Police jährlich kosten. Doch längst nicht alle Angebote enthalten die gleichen Leistungen. Finanztest hat einen Grundschutz definiert. Dazu gehören: Schutz auch bei Verstoß gegen Halterpflichten, Hundehüter sind versichert, Mietsachschäden sind mindestens bis zu einer Höhe von 250 000 abgedeckt, Deckschäden sind versichert, Auslandsaufenthalt ist für mindestens 1 Jahr versichert und Hundewelpen sind grundsätzlich mindestens für sechs Monate versichert. In der Tabelle zur Hundehaftpflichtversicherung sind die Tarife nach diesen Leistungen sowie nach Preis und Anbieter filterbar.
Preise können abweichen

Beißt Bello den Tierarzt, kann der vom Halter Schadenersatz fordern (OLG Celle, Az. 20 U 38/11).
Die Preise der Tarife beim Versicherer können sich von den Angaben in der Tabelle unterscheiden. Wer bereits einen anderen Vertrag bei einem Anbieter hat, zahlt oft weniger. Manche Versicherer gewähren auch Nachlass bei weiteren Hunden.
Besitzer von großen und als gefährlich eingestuften Hunden müssen dagegen häufig mehr zahlen. Sie bekommen auch längst nicht jeden Tarif für einen gefährlichen Hund. Etliche Versicherer führen Listen von Hunden, die sie grundsätzlich nicht versichern. Durch einen Klick in unsere Tabelle können Sie die Tarife der Versicherer anzeigen lassen, die auch gefährliche Hunde versichern.
In sechs Bundesländern Pflicht
Immer mehr Bundesländer schreiben eine Hundehaftpflichtversicherung vor, unabhängig davon, wie groß oder bissig der Hund ist. Neben Berlin, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen herrscht seit Januar 2016 auch in Schleswig-Holstein eine Versicherungspflicht für Hundehalter.
Auch ohne Zwang – eine Hundehalterhaftpflicht ist aus Sicht von Finanztest notwendig. Schließlich haften Besitzer für die sogenannte typische Tiergefahr. Sie haften, auch wenn sie nichts falsch gemacht haben, weil das Tier per se als gefährlich gilt.
Verstoß gegen Halterpflicht

Radfahrer und Jogger können den Weg eines Hundes kreuzen und stürzen. Wieder haftet der Besitzer.
Viele Tarife aus unserer Tabelle springen auch ein, wenn der Halter gegen seine Pflichten verstößt. So ein Fall liegt vor, wenn Herrchen keine Leine anlegt, obwohl Leinenzwang herrscht, und ein Unfall passiert. Da so ein Missgeschick schnell passiert, gehört diese Leistung zu unserem Grundschutz und die Tarife in der Tabelle können nach dieser Leistung ausgewählt werden.
Beispiel: Der Besitzer eines Germanischen Bärenhunds musste einer Fahrradfahrerin Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen (Landgericht Tübingen, Az. 5 O 218/14). Trotz Leinenpflicht hatte er seinen Hund nicht festgehalten. Die Radlerin wich dem Hund aus, stürzte und verletzte sich schwer.
Deck- und Welpenschutz
Manchmal läuft das Spiel kämpfender Hunde aus dem Ruder und es kommt zum ernsthaften Kampf. Grundsätzlich haften alle Besitzer der beteiligten Hunde für Schäden, die daraus folgen. Die Hundehaftpflichtversicherung kommt für diese Schäden in der Regel auf.
Wichtig sind aber auch Deck- und Welpenschutz. Längst nicht jeder Besitzer freut sich über Nachkommen. Wenn ein Rüde eine Rassehündin schwängert, haftet der Besitzer. Ihm drohen Schadenersatzforderungen von mehreren Tausend Euro. Dieser Schutz ist besonders für Halter von Rüden wichtig. Halter einer Hündin sollten darauf achten, dass ihre Police einen umfassenden Schutz für Welpen enthält.
Schäden in der Mietwohnung
Hunde können in Mietwohnungen großen Schaden anrichten. Zerkratzt der Vierbeiner Böden und Türen, muss der Hundehalter haften. Deshalb gehört die Absicherung von Mietsachschäden zu unserem Grundschutz. Wichtig: Hundehalter sind auch dann geschützt, wenn der Hund eine Ferienwohnung verwüstet.
Schäden durch Verschleiß sind aber nicht versichert. Hat der Parkettboden über die Jahre unter den Krallen des Hundes gelitten, muss der Hundebesitzer die Renovierungsarbeiten aus eigener Tasche bezahlen.
Mit dem Hund im Ausland
Für viele Tierfreunde ist auch der Versicherungsschutz im Ausland wichtig. Denn dann springt die Versicherung auch ein, wenn ein Hund auf Mallorca oder Gran Canaria einen Schaden anrichtet. Zum Grundschutz gehört für uns eine Reisedauer von mindestens einem Jahr.
Haften beim Hundesitten

Spiel oder Kampf? Wenn sich Hunde streiten, sind in der Regel ihre Halter alle für Schäden haftbar.
Bleibt der Hund zu Hause und wird von Freunden gehütet, während der Halter verreist ist, bleibt dieser haftbar.
Passiert unter der Aufsicht des Hundesitters ein Schaden, sollte dies versichert sein. Bei vielen Tarifen greift der Schutz selbst dann, wenn der Hundesitter fahrlässig handelt und den Hund beispielsweise trotz Leinenpflicht frei laufen lässt. Wer seinen Hund einem anderen anvertraut, kann den Hüter also beruhigen.
Außerdem decken auch viele Tarife der privaten Haftpflichtversicherung das Hüten eines fremden Hundes ab. Schließt der Hundesitter einen solchen Tarif ab, ist er umfassend geschützt. Seine Police greift, wenn es sonst keinen Schutz gibt.