Hunde in Miet­wohnung Vermieter darf Hundehaltung nur mit Grund ablehnen

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Hunde in Miet­wohnung - Vermieter darf Hundehaltung nur mit Grund ablehnen

Deutsch-Draht­haar. Wollen Mieter sich einen Hund anschaffen, darf der Vermieter das nicht grund­los ablehnen: © Getty Images

Ein Vermieter muss das Halten eines Hundes in einer Miet­wohnung erlauben, wenn er keine konkreten Gründe dagegen nennen kann. Allgemeine Bedenken sind nicht ausreichend. Das gilt zumindest, wenn die Wohnung groß genug ist und der Hund nicht einer gefähr­lichen Rasse angehört. Das hat das Amts­gericht München entschieden (Az. 411 C 976/18).

Gibt es Anhalts­punkte für eine unzu­mutbare Belästigung?

In dem Fall wollten sich Mieter mit Kindern gerne einen Hund anschaffen und baten den Vermieter um Einwilligung. Infrage kamen die Rassen Magyar Vizsla, Deutsch-Draht­haar oder Deutsch-Kurz­haar, Weimaraner oder ein Misch­ling dieser Rassen mit einer Widerrist­höhe von etwa 52 bis 64 Zenti­metern. Die Mieter gaben an, lang­jährige Erfahrung als Hundehalter zu haben. Der Vermieter lehnte ab, die Mieter klagten. Das Gericht urteilte: Der Vermieter durfte seine Zustimmung nicht einfach verweigern. Eine Ablehnung müsse sich auf konkrete Anhalts­punkte für eine unzu­mutbare Belästigung stützen.

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