
Hunde-Operation: Nicht jede Versicherung bietet einen allumfassenden Schutz.
Sind in den Bedingungen einer Tier-OP-Versicherung nur Teilleistungen abschließend aufgeführt, nicht aber die gesamte Operation, muss der Versicherer die Kosten nicht erstatten. Geklagt hatte der Halter eines Wolfshunds, der eine Hunde-OP-Versicherung abgeschlossen hatte. Während einer Operation stellte sich heraus, dass das Tier eine neue Hüfte brauchte. Diese OP ist nach der Gebührenordnung für Tierärzte ein eigener Abrechnungsposten und gehört nicht zum Versicherungsschutz (Landgericht Heidelberg Az. 1 S 47/15).
Tipp: Die Stiftung Warentest hat im vergangenen Jahr Krankenversicherungs-Tarife für Hunde und Katzen untersucht. Fazit: Das Angebot ist überschaubar – und keine Versicherung überzeugt völlig.