Hund im Auto Sicherungspflicht beachten

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Alle Tiere, die im Auto ungesichert transportiert werden, stellen bei einem Unfall ein erhebliches Risiko für Autoinsassen dar. Der Tüv Bayern / Sachsen prüfte das Risiko loser Gegenstände und ungesicherter Tiere im Auto bei einem Aufprall aus 48 km/h schon vor einigen Jahren. Schon ein Autoatlas würde von der Hutablage mit der Wucht von 150 Kilogramm nach vorn geschleudert. Ein 60 Kilogramm schwerer Großhund würde mit der Kraft von drei Tonnen auf die vorn Sitzenden einwirken. Das bedeutet Lebensgefahr sowohl für den Hund als auch für die Passagiere. Indes, das Risikobewusstsein bei Auto fahrenden Tierhaltern ist gering. Der ADAC berichtete kürzlich in der Clubzeitschrift, dass sich viele Hundebesitzer beschweren, weil sie zur Kasse gebeten wurden, da ihr vierbeiniger Freund ungesichert im Auto herumtollte. Die Sicherungspflicht nach Paragraph 23 Straßenverkehrsordnung ist erfüllt, wenn der Hund auf dem Rücksitz ein Gurtsystem trägt, das mit dem Autogurt verbunden ist. Im Kombi gehört der Hund in den Laderaum hinter ein massives Trenngitter – ein Netz reicht nicht aus. Kleinere Tiere sind in einer Transportbox auf dem Fahrzeugboden hinter dem Sitz gut untergebracht.

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  • dudaduda am 16.09.2012 um 19:20 Uhr
    Hundesicherheit im Auto

    Den Hund im Auto laufen zu lassen, ist wirklich leichtsinnig. Allerdings ist ein Gurtsystem nicht das Gelbe vom Ei: Bei einer Vollbremsung bricht bei einem schweren Hund gerne schon mal der Karabinerhaken. http://www.border-collie.info/gesundheit/border-collie-im-auto-sicherheit-geht-vor.html
    Am sichersten sind immer noch Metallboxen.