Wer mit einem Elektro-Skateboard, einem sogenannten Hoverboard, im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Das erfuhr ein Mann, der mit seinem Hoverboard auf einem Gehsteig in Düsseldorf fuhr. Nachdem die Polizei ihn aufgegriffen hatte, verdonnerte ihn das Amtsgericht Düsseldorf zu einer Strafe von 1 200 Euro (Az. 412 Cs 206/16). Ob der Mann sie bezahlen muss, ist noch unklar.
Haftpflicht nötig?
Der Skateboard-Fahrer hat gegen das Urteil Einspruch eingelegt. Das Gericht muss nun klären: Braucht er für sein Gefährt eine Haftpflichtversicherung? Welche Fahrerlaubnis ist notwendig?
E-Boards gelten als Kraftfahrzeuge
Hoverboards, auch als E-Boards bezeichnet, ähneln Skateboards, haben aber einen Elektromotor und werden durch Gewichtsverlagerung gesteuert. Geübte schaffen Geschwindigkeiten bis zu 20 Stundenkilometern. Die Boards gelten laut Straßenverkehrsordnung als „Kraftfahrzeuge“. Da sie schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren und motorbetrieben sind, müssten sie versichert werden.
Nur auf Privatgelände erlaubt
Eine solche Versicherung gibt es aber nicht und die Boards sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Fahrer dürfen sich nur auf privaten Grundstücken austoben. Lesen Sie mehr in der Meldung E-Boards: Die Regeln für den riskanten Spaß.
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@ThomasGrube: Wir müssen Sie enttäuschen, einen Test haben wir nicht gemacht. (AK)
Moin halte nicht viel von eine Versicherung oder gar Kennzeichen für die Hoverboards zumachen.Den Fahrradfahrer die mit Ihren Elektro Fahrrädern unterwegs sind können bis 25 Km auch ohne Versicherung Fahren finde ich irgend wie verarscht.
Leider finde ich nichts unter welche Hoverboards im Test gesiegt haben garnichts.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Stellen sie sich vor, jemand überquert unachtsam eine Straße, ein
Autofahrer weicht aus, prallt gegen eine Mauerwand und wird schwer
verletzt. Der unachtsame Fußgänger hat keine
Privathaftpflichtversicherung und verdient €1.500 brutto. Möchten sie
noch mehr Beispiele? Wer den Schaden verursacht haftet auch. Ganz
einfach. Mal abgesehen davon, dass die Pfändungsfreigrenzen in
Deutschland ein sehr schlechter Witz sind, besteht für mich als
Geschädigter die Möglichkeit, eine Forderungsausfallversicherung
abzuschließen (habe ich persönlich). Die schließe ich dann ab, wenn ich
mich gegen unversicherte und unvermögende Schadensverursacher schützen
möchte.
Stellen wir uns vor, Sie werden unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem an Ihrem Auto 15.000 EUR Sachschaden entsteht sowie 60.000 EUR Krankenhaus-, Behandlungs- und Rehakosten für Sie und weitere Insassen Ihres Fahrzeuges anfallen. Wer soll die Kosten für Ihren Schaden übernehmen, wenn der Unfallgegener 1.500 EUR brutto im Monat verdient und das Fahrzeug nicht versichert ist?