
Flott unterwegs: Elektro-Skateboards fahren bis zu 20 Kilometer pro Stunde.
Wer mit einem Elektro-Skateboard, einem sogenannten Hoverboard, im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Das erfuhr ein Mann, der mit seinem Hoverboard auf einem Gehsteig in Düsseldorf fuhr. Nachdem die Polizei ihn aufgegriffen hatte, verdonnerte ihn das Amtsgericht Düsseldorf zu einer Strafe von 1 200 Euro (Az. 412 Cs 206/16). Ob der Mann sie bezahlen muss, ist noch unklar.
Haftpflicht nötig?
Der Skateboard-Fahrer hat gegen das Urteil Einspruch eingelegt. Das Gericht muss nun klären: Braucht er für sein Gefährt eine Haftpflichtversicherung? Welche Fahrerlaubnis ist notwendig?
E-Boards gelten als Kraftfahrzeuge
Hoverboards, auch als E-Boards bezeichnet, ähneln Skateboards, haben aber einen Elektromotor und werden durch Gewichtsverlagerung gesteuert. Geübte schaffen Geschwindigkeiten bis zu 20 Stundenkilometern. Die Boards gelten laut Straßenverkehrsordnung als „Kraftfahrzeuge“. Da sie schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren und motorbetrieben sind, müssten sie versichert werden.
Nur auf Privatgelände erlaubt
Eine solche Versicherung gibt es aber nicht und die Boards sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Fahrer dürfen sich nur auf privaten Grundstücken austoben. Lesen Sie mehr in der Meldung E-Boards: Die Regeln für den riskanten Spaß.