
Die Fluggesellschaften praktizieren es schon lange: Um Tarife günstig aussehen zu lassen, senken sie die damit bezahlten Leistungen auf das Nötigste. Alle Extras wie Gepäcktransport oder Sitzplatzreservierung muss der Kunde zusätzlich bezahlen. Jetzt greift diese Methode bei Hoteliers um sich. Um bei Vergleichsportalen vorn zu landen, nennen viele Hotels nur noch den Preis ohne Morgenmahl.*
test.de hat die Stichprobe gemacht
Zunehmend weisen Hotels Preise ohne Frühstück aus, vor allem bei den großen Buchungsportalen im Internet. Beispiel: Suche nach einem 4-Sterne-Hotel in Berlin. Bei der Stichprobe zeigen sowohl HRS.de als auch Booking.com unter den ersten 20 Treffern lediglich 2 Hotels mit der Preisangabe inklusive Frühstück. Bei den anderen Hotels kostet das Morgenessen extra, oder der Suchende muss einen teureren Tarif wählen. Beim Hotel Alexander Plaza beispielsweise erhöht sich der Preis für ein Doppelzimmer in unserer Stichprobe auf diese Art von 121,50 Euro auf 155 Euro.
Bestpreisklauseln verboten
Ob mit oder ohne Frühstück – kein Hotelportal darf den günstigsten Preis garantieren. Klauseln, mit denen HRS.de bei ihm gelistete Hotels zu den besten Preisen, Verfügbarkeiten und Konditionen verpflichtete, hat das Bundeskartellamt im März 2014 verboten. Der Vermittler musste sie aus allen Verträgen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernen, soweit sie Hotels im Inland betreffen. Verfahren wegen vergleichbarer Klauseln wurden gegen Booking.com und Expedia.de eingeleitet. Am 23. Dezember 2015 hat das Bundeskartellamt mit Booking.com einem zweiten großen Hotelvergleichsportal verboten, sogenannte Bestpreisklauseln zu verwenden. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagt, die beanstandeten Bedingungen verhinderten, „dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können“.
Tipp: Wenn Sie auf Frühstück im Hotel Wert legen, sollten Sie nur Angebote inklusive Morgenmahl miteinander vergleichen. Die Metasuche Trivago.de vergleicht Hotelpreise von 275 Buchungsseiten. Fragen Sie auch direkt im Hotel nach. Die Onlineportale sind nicht immer am günstigsten.
* Diese Meldung erschien erstmals am 19. Juni 2015 auf test.de. Sie wurde am 23. Dezember 2015 aktualisiert.
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"Groß" und "mächtig" wird man in der Marktwirtschaft nur dadurch, dass man die besten Angebote macht. In einer Planwirtschaft, die wir in weiten Teilen Deutschlands haben, wird man "groß" und"mächtig" deshalb, weil einen der Staat protegiert. HRS wird von niemandem protegiert. Ich kann jetzt aus dem Stand locker fünf bis sechs große Hotelportale nennen. Alle und noch sehr viel mehr können, müssen aber nicht, von Hotels genutzt werden. Freiwillig geschlossene Verträge zwischen zwei oder mehr mündigen Personen gehen den Staat nichts an.
Ja sicher ist keiner verpflichtet einen Vertrag mit HRS und co abzuschließen, aber die sind so mächtig und groß geworden, dass es fast nicht anders geht. Deshalb muss der Staat hier wohl eingreifen, um für Fairness zu sorgen. Hat er.
Also wenn ich Vulgärsprache verwendet haben, dann gehen sie hoffentlich nicht all zu häufig vor die Tür. Könnte sonst sehr verstörend auf sie wirken. "Was eine "Bestpreis-Garantie" ist wenn "Zimmer wo anders günstiger angeboten werden" ist das Geheimnis meines Vorredners." Das habe ich doch in meinem Beitrag geschrieben. Es steht dem Hotel frei, einen Vertrag mit HRS abzuschließen oder auch nicht. Wenn sie einen mit HRS abschließen, gelten die vereinbarten Bedingungen. Dann können sie ohne vertragsbrüchig zu werden, nirgends günstiger anbieten. Aber das ist ja die eigene Entscheidung des Hotels.
Den Vorredner habe ich schon aufgrund seiner Vulgärsprache abgewertet. Dass das Frühstück teilweise manchmal mitgerechnet wird, manchmal nicht ist Unsinn. Da müssten die Portalbetreiber eingreifen. Dann sollte es eben einen Vergleich mit und einen ohne Frühstück geben. Und klar wenn Bestpreis-Garantien verboten sind, dann auch für alle Betreiber ist doch klar. Was eine "Bestpreis-Garantie" ist wenn "Zimmer wo anders günstiger angeboten werden" ist das Geheimnis meines Vorredners. Wäre ja noch schöner wein ein Zimmer in einem Hotel, in einem Portal unterschiedliche Preise hätte ^^
Ich buche auch hin und wieder Hotels und nutze meist HRS. Die Suche kann ich nach meinen Wünschen konfigurieren und die Ergebnisse nach meinen Wünschen sortieren. Wer das nicht macht, sollte sich nicht über eigenartige Ergebnisse wundern. Und noch etwas zum Kartellamt: Die Bestpreisklauseln gelten immer nur zwischen Portal (HRS und andere) und Hotel. Natürlich können Zimmer wo anders günstiger angeboten werden, so es denn das Hotel will und keine entsprechenden Verträge mit HRS schließt. Das liegt allein im Ermessen des Hotels. Das Kartellamt sollte dies einen feuchten Darmwind angehen.