Honorarberatung

Unser Rat

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Angebote vergleichen. Wenn Sie eine Renten­versicherung abschließen wollen, orientieren Sie sich an unseren Tests und wählen dort ein gutes Angebot aus. Direkt­tarife gehören regel­mäßig zu den besten Angeboten in unseren Tests. Mehr Informationen im Internet unter www.test.de/altersvorsorge-rente.

Bedarf ermitteln. Wenn Sie unsicher über Ihren Vorsorgebedarf oder bei der Auswahl eines Angebots sind, können Sie die Hilfe eines Versicherungs­beraters oder eines Honorarberaters in Anspruch nehmen. Empfehlens­wert ist auch eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale. Sie ist am preisgüns­tigsten.

Berater finden. Einen Versicherungs­berater in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter www.bvvb.de (unter „Beratersuche“). Einen Honorarberater in Ihrer Nähe finden Sie unter www.deutsche-honorarberater.de (unter „Kontakt“). Eine Beratungs­stelle der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de.

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Erik967 am 25.09.2014 um 10:25 Uhr
Provisionsfrei

Durch eine konsequente Falschberatung meines damaligen Bankberaters habe ich einen beträchtlichen Anteil meines Erbes, sowie das Vertrauenin jeglichen Bankberater verloren. Durch eine ausgesprochen gute Empfehlung bin ich auf die Deutsche Honorarberaatung aufmerksam geworden.

michael.hilpuesch am 24.01.2013 um 22:27 Uhr
Berater <> Vermittler

@ Frau Weiss
1. Zitat:" Abgerechnet wird diese Beratung. Ergeben sich nun hierbei beauftragte Honorartarif-Versicherungen (und nur diese!),..."
Hiermit ergibt sich womöglch das Problem, dass entgegen § 60 Abs 1 Satz 1 VVG der Beratung keine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen zu Grunde gelegt werden, sondern nur eben die Nettotarife. Die Beratungsgrundlage müsste dann nach § 60 Abs. 2 VVG eingeschränkt werden. Geschieht dies formularmäßig für eine Vielzahl von Fällen, hat man ggf. ein "AGB-Wirksamkeits-Problem".
2. Zitat:"...so wird deren Umsetzung transparent per Zeitaufwand honoriert."
Damit beschreiben Sie eigentlich genau die Tätigkeit eines Versicherungsberaters, der darf aber nicht vermitteln. Und der Vermittler darf nicht losgelöst von der Vermittlung beraten. Ist es nicht zum Haare raufen? Aber vielleicht wird ja der Honorarberater gegen Honorar vermitteln dürfen? :-)

Anty1979 am 21.01.2013 um 12:44 Uhr
Oberflächlichkeit der Finanztest-Redakteure?!

Seit rund 3 Jahren bin ich jetzt als Makler selbstständig und kokettiere mit dem Wechsel zur Honorarberatung. Um meine Kunden sinnvoll zu beraten, habe ich mich sehr häufig an der Finanztest-Zeitschrift orientiert. Desto mehr ich allerdings über die Themen in Erfahrung bringe desto mehr regt mich die Oberflächlichkeit der Finanztest auf. Nicht nur das Banksparpläne (Ebenso Fondssparpläne) als fast kostenlos deklariert werden, wobei die Kosten nur am Ende beim Kauf der Versicherung entstehen... Nein, jetzt wird auch noch die Inflation und der Zinseszinseffekt einfach weggelassen, bei einer Laufzeit von 37 Jahren... (Seite 39 rechte Spalte unten!) 199 € - 182 € = 17 €. Wert heute bei 2 % Inflation: 17/1,02^37 = 8,17 €. Somit hätte sich die Beratung erst nach 300/8,17=36,7 Monaten bzw. >3 Jahren amortisiert. Alternativ hätte man die 300 € auch 37 Jahre anlegen könne, bei rund 6 % Verzinsung und einer Rentendauer von 25 Jahren wären beide Alternativen identisch gewesen...

Peter-Hieber am 17.01.2013 um 12:11 Uhr
Finanzplanung auf Honorarbasis

Ich bin jetzt seit 17 Jahren als Finanzplaner auf Honorarbasis tätig und ich finde die Verbraucher werden mit dieser unsäglichen Diskussion über Honorartarife, Honorarberater etc. doch nur verunsichert.
Finanzplanung / Finanzberatung hat in erster Linie nichts mit Produktvermittlung jeglicher Art zu tun. Sondern es geht um eine ganzheitliche Beratung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Finanzplanung (siehe http://www.finanzplanung.de/gof.html).
Erst nach Abschluss der Beratung geht es um die geeignete Auswahl von Produkten und hier sind die wenigen "Honorartarife" oft nicht die erste Wahl.
Ich finde es schade, das Finanztest hier zu wenig aufklärt, obwohl sie es eigentlich besser wissen müssten. Ich stehe dem Autor dieses Artikels gerne für weitergehende Informationen zur Verfügung.
Zudem gibt es genügend Möglichkeiten, falls Provisionen nicht zu vermeiden sind, diese an den Mandanten zu 100% aus zukehren, so das kein Interessenkonflikt entsteht.

anette.weiss am 16.01.2013 um 18:57 Uhr
Versicherungsberater/Honorarberater

Herr Hilpuesch hat nicht ganz unrecht - und doch nicht recht. Die (noch) unklare gesetzliche Regelung für den Honorarberater hat leider zur Folge, dass sich zum einen beim reinrassigen Honorarberater die Beratung zu Versicherungen mit der Aufgabe der Versicherungsberater überschneidet und zum anderen, dass nicht reinrassige Honorarberater noch "zweigleisig" (also wahlweise Honorar oder Provision - oder sogar die grauen Schafe, die beides vermengen) fahren können. Falsch ist aber in jeden Fall, dass bei einem reinrassigen HB das Honorar von der erfolgreichen Vermittlung einer Versicherung abhängig ist! Die lupenreine Verfahrensweise ist eine andere: in der HB gehört die Betrachtung der Versicherungen nun einmal als EIN Bestandteil des finanziellen Universums des Kunden mit dazu. Abgerechnet wird diese Beratung. Ergeben sich nun hierbei beauftragte Honorartarif-Versicherungen (und nur diese!), so wird deren Umsetzung transparent per Zeitaufwand honoriert.
MfG A.Weiß