Die Abschlusskosten für eine Altersvorsorge sind oft hoch und für Kunden undurchschaubar. Doch es gibt Alternativen.
In einer Bank oder bei einem Versicherungsvermittler bekommen Kunden längst nicht immer die Altersvorsorge angeboten, die am besten zu ihnen passt. Vielmehr erhalten sie häufig den Vertrag, der am besten zum Vermittler passt.
Der Grund ist die Abschlussprovision, die der Vermittler bekommt, wenn der Kunde einen Vertrag unterschreibt. 4 Prozent der Summe aller fälligen Beiträge sind bei einer privaten Rentenversicherung oder einer Riester-Rentenversicherung für Abschlusskosten üblich.
Will der Kunde etwa bis zum Rentenbeginn insgesamt 40 000 Euro Beiträge einzahlen, zwackt der Versicherer davon 1 600 Euro für den Abschluss ab; einige Anbieter sogar noch einiges mehr. Bei der Concordia sind es für einen Riester-Vertrag 6,5 Prozent, in unserem Beispiel also 2 600 Euro. Die Verwaltungskosten kommen noch obendrauf. Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten mindern die spätere Rente erheblich.
Kunden können das kaum durchschauen. Zwar sind die Versicherer schon seit 2008 verpflichtet, Abschluss- und Verwaltungskosten in Euro anzugeben. Dennoch stellen sie die Kosten immer noch so dar, dass auch wir Mühe haben, sie nachzuvollziehen. Für den Kunden ist die Darstellung dann völlig intransparent. Auch sperren sich sowohl Vermittler als auch Versicherer vehement dagegen, die Vermittlerprovision offenzulegen. Versicherer sehen ihre Angebote als „Push-Produkte“. Heerscharen von Vermittlern sollen sie in den Markt drücken.
Kunde erfährt, was es kostet
Doch es geht auch anders. Es gibt Tarife, bei denen keine Provisionen fließen. Dies sind Direkttarife, die Kunden ohne Vermittler abschließen, und Honorartarife.
Beim Honorartarif zahlt der Kunde ein Honorar an den Vermittler, dessen Höhe er aber – im Gegensatz zur Abschlussprovision – vorher genau kennt.


Doch nur wenige Versicherer bieten solche provisionsfreien Tarife an (siehe Grafik). Nach unserer Erhebung sind dies: Alte Leipziger, Arag, Condor, Continentale, Europa, Interrisik, Mylife, Neue Bayerische, ÖSA, Volkswohlbund, Vorsorge Lebensversicherung.
Um einen Honorartarif zu bekommen, muss sich der Kunde entweder an einen Vermittler wenden, der sich auf Honorarberatung spezialisiert hat. Oder er wendet sich an einen Versicherungsberater. Zwischen Honorarberater und Versicherungsberater gibt es einen wesentlichen Unterschied: Der Honorarberater ist ein gewerbs- mäßiger Vermittler, der für seine Arbeit ein Honorar von seinem Kunden bekommt. Die Annahme von Provisionen von Versicherern ist ihm aber nicht ausdrücklich per Gesetz verboten. Die im Berufsverband Deutscher Honorarberater (BVDH) zusammengeschlossenen Honorarberater haben sich jedoch in einem Kodex selbst verpflichtet, keine Provisionen anzunehmen.
Versicherungsberatern ist es dagegen per Gesetz untersagt, Provisionen anzunehmen oder von einem Versicherungsunternehmen „in anderer Weise abhängig zu sein“. So steht es in der Gewerbeordnung. Versicherungsberater beraten ihre Klienten nicht nur über deren Versicherungsbedarf, sondern unterstützen sie auch im Streit mit Versicherern um die Leistung.
„Wir sind oft auch Abrater“, sagt Stefan Albers, Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater (BVVB). Im Klartext: Oft ist es sinnvoll, gar keine Versicherung mehr abzuschließen, weil der Bedarf gedeckt ist.
Gemeinsam ist Honorarberatern und Versicherungsberatern: Es gibt nicht viele. Den rund 250 000 Versicherungsvermittlern, die auf Provisionsbasis arbeiten, stehen nur rund 200 Versicherungsberater und etwa 2 100 Honorarberater gegenüber.
Der Kunde zahlt pro Stunde
Ein Versicherungsberater verlangt laut Albers rund 120 Euro pro Stunde.
Auch bei den Honorarvermittlern richtet sich das Honorar nach dem Zeitaufwand. „Für eine Bestandsaufnahme des Vorsorgebedarfs bei Otto Normalverbraucher veranschlagt ein Honorarberater fünf bis sieben Stunden“, sagt Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender des BVDH. Der Stundensatz eines Honorarberaters liegt nach seinen Angaben bei rund 150 Euro. Für eine Rundumberatung kommen also mindestens 750 Euro zusammen.
„Bei einer Krankenschwester, die womöglich nur eine Riester-Rente braucht, reduziert sich die Beratungsleistung“, sagt Rauch. „Da reichen zwei Stunden“. Das macht für die Krankenschwester dann aber immerhin auch 300 Euro, die sie an den Honorarvermittler zahlen muss.
Was bekommt sie dafür? Rauch gibt ein Beispiel: Eine 30-Jährige, die beim Volkswohlbund eine klassische Riester-Rente abschließt und bis zu ihrem 67. Lebensjahr jeden Monat 100 Euro Beitrag zahlt, bekommt eine garantierte Rente von 182 Euro im Monat, wenn sie einen Provisionstarif abschließt. Der Honorartarif garantiert ihr 199 Euro. In beiden Fällen kann die garantierte Rente durch Überschüsse noch steigen. Auf jeden Fall sind es im Honorartarif Jahr für Jahr 204 Euro garantierte Rente mehr. In nicht einmal zwei Jahren Rentenbezugszeit hätte die Krankenschwester das gezahlte Honorar wieder heraus.
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Durch eine konsequente Falschberatung meines damaligen Bankberaters habe ich einen beträchtlichen Anteil meines Erbes, sowie das Vertrauenin jeglichen Bankberater verloren. Durch eine ausgesprochen gute Empfehlung bin ich auf die Deutsche Honorarberaatung aufmerksam geworden.
@ Frau Weiss
1. Zitat:" Abgerechnet wird diese Beratung. Ergeben sich nun hierbei beauftragte Honorartarif-Versicherungen (und nur diese!),..."
Hiermit ergibt sich womöglch das Problem, dass entgegen § 60 Abs 1 Satz 1 VVG der Beratung keine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen zu Grunde gelegt werden, sondern nur eben die Nettotarife. Die Beratungsgrundlage müsste dann nach § 60 Abs. 2 VVG eingeschränkt werden. Geschieht dies formularmäßig für eine Vielzahl von Fällen, hat man ggf. ein "AGB-Wirksamkeits-Problem".
2. Zitat:"...so wird deren Umsetzung transparent per Zeitaufwand honoriert."
Damit beschreiben Sie eigentlich genau die Tätigkeit eines Versicherungsberaters, der darf aber nicht vermitteln. Und der Vermittler darf nicht losgelöst von der Vermittlung beraten. Ist es nicht zum Haare raufen? Aber vielleicht wird ja der Honorarberater gegen Honorar vermitteln dürfen? :-)
Seit rund 3 Jahren bin ich jetzt als Makler selbstständig und kokettiere mit dem Wechsel zur Honorarberatung. Um meine Kunden sinnvoll zu beraten, habe ich mich sehr häufig an der Finanztest-Zeitschrift orientiert. Desto mehr ich allerdings über die Themen in Erfahrung bringe desto mehr regt mich die Oberflächlichkeit der Finanztest auf. Nicht nur das Banksparpläne (Ebenso Fondssparpläne) als fast kostenlos deklariert werden, wobei die Kosten nur am Ende beim Kauf der Versicherung entstehen... Nein, jetzt wird auch noch die Inflation und der Zinseszinseffekt einfach weggelassen, bei einer Laufzeit von 37 Jahren... (Seite 39 rechte Spalte unten!) 199 € - 182 € = 17 €. Wert heute bei 2 % Inflation: 17/1,02^37 = 8,17 €. Somit hätte sich die Beratung erst nach 300/8,17=36,7 Monaten bzw. >3 Jahren amortisiert. Alternativ hätte man die 300 € auch 37 Jahre anlegen könne, bei rund 6 % Verzinsung und einer Rentendauer von 25 Jahren wären beide Alternativen identisch gewesen...
Ich bin jetzt seit 17 Jahren als Finanzplaner auf Honorarbasis tätig und ich finde die Verbraucher werden mit dieser unsäglichen Diskussion über Honorartarife, Honorarberater etc. doch nur verunsichert.
Finanzplanung / Finanzberatung hat in erster Linie nichts mit Produktvermittlung jeglicher Art zu tun. Sondern es geht um eine ganzheitliche Beratung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Finanzplanung (siehe http://www.finanzplanung.de/gof.html).
Erst nach Abschluss der Beratung geht es um die geeignete Auswahl von Produkten und hier sind die wenigen "Honorartarife" oft nicht die erste Wahl.
Ich finde es schade, das Finanztest hier zu wenig aufklärt, obwohl sie es eigentlich besser wissen müssten. Ich stehe dem Autor dieses Artikels gerne für weitergehende Informationen zur Verfügung.
Zudem gibt es genügend Möglichkeiten, falls Provisionen nicht zu vermeiden sind, diese an den Mandanten zu 100% aus zukehren, so das kein Interessenkonflikt entsteht.
Herr Hilpuesch hat nicht ganz unrecht - und doch nicht recht. Die (noch) unklare gesetzliche Regelung für den Honorarberater hat leider zur Folge, dass sich zum einen beim reinrassigen Honorarberater die Beratung zu Versicherungen mit der Aufgabe der Versicherungsberater überschneidet und zum anderen, dass nicht reinrassige Honorarberater noch "zweigleisig" (also wahlweise Honorar oder Provision - oder sogar die grauen Schafe, die beides vermengen) fahren können. Falsch ist aber in jeden Fall, dass bei einem reinrassigen HB das Honorar von der erfolgreichen Vermittlung einer Versicherung abhängig ist! Die lupenreine Verfahrensweise ist eine andere: in der HB gehört die Betrachtung der Versicherungen nun einmal als EIN Bestandteil des finanziellen Universums des Kunden mit dazu. Abgerechnet wird diese Beratung. Ergeben sich nun hierbei beauftragte Honorartarif-Versicherungen (und nur diese!), so wird deren Umsetzung transparent per Zeitaufwand honoriert.
MfG A.Weiß