Auftrag. Klären Sie mit dem Berater Ihren Beratungsbedarf. Fordern Sie einen Kostenvoranschlag oder vereinbaren Sie einen Pauschalpreis.
Durchblick. Lassen Sie den Berater unterschreiben, dass er möglichst keine Vergütungen von Dritten nimmt und alle Provisionen offenlegt, die sich nicht vermeiden lassen. Viele Versicherer bieten zum Beispiel ausschließlich Provisionstarife an. Wenn Sie dort über Ihren Berater abschließen, erhält er eine Provision. Er darf das Geld aber nicht an Sie weiterreichen, weil das verboten ist.
Sicherheit. Fragen Sie Ihren Berater, ob er eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung hat. Die zahlt, wenn er falsch beraten hat.
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Ich bin einer von vielen geschädigten Bankkunden.Ich bin zur Deutschen Honorarberatung gewechselt. Die provisionsfreie Beratung hat mich überzeugt.
@sunniest007
Verträge können nicht nur in schriftlicher Form abgefasst werden; auch eine mündliche Vereinbarung kann einem Vertrag gleichkommen. Für ein 2,5 stündiges Gespräch zur Altersvorsorge nebst schriftlichem Vorschlag wird im Gegenzug immer ein Honorar fällig, unabhängig davon, ob das Ergebnis dem Kunden zusagt oder nicht. Lediglich die Höhe des Honorars kann umstritten sein. (dda)
to whom it may concern,
ich frage mich gerade, ob ein Finanzberater ein Honorar verlangen kann, auch wenn keine Honorarvereinbarung mit ihm abgeschlossen wurde, nichts Vertragliches vorliegt, er allerdings in zwei Gesprächen über insgesamt etwa 2,5 Stunden einen Vorschlag gemacht hat, wie man für sein Alter vorsorgen kann und dies auch via Mail als pdf zugesandt hat. Wenn man das Angebot aber dann als nicht interessant empfunden hat und insofern nicht weiter darauf eingegangen ist, fällt dann trotzdem ein Honorar an?
Bernd Meyer