Der Bundestag hat erstmals ein Gesetz zur Honorarberatung verabschiedet. Danach dürfen sich Finanzberater „Honorarberater“ nennen, wenn sie sich die Vermittlung von Wertpapieren wie Zertifikaten, offenen oder geschlossenen Fonds ausschließlich durch ein Honorar vom Kunden bezahlen lassen. Provisionen von Anbietern der Geldanlagen dürfen sie nicht annehmen.
Verbraucherschützer kritisieren das Gesetz, weil es Bausparverträge, Versicherungen, Kredite und Sparprodukte vom Provisionsverbot ausschließt. „Eine Beratung für ein Honorar hat aber nur Sinn, wenn der Berater aus dem gesamten Spektrum der Finanzprodukte individuelle Lösungen für den Kunden entwickeln kann“, erklärt Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Nur so könne die Honorarberatung eine echte Alternative zum Provisionsmodell werden.
Bisher werden Kunden in Deutschland überwiegend von Banken und Vertrieben beraten, die für die Vermittlung der Geldanlagen Provisionen von den Anbietern kassieren. Empfehlungen orientieren sich häufiger an der Höhe der Provision als am Bedarf des Kunden.
Im Juni soll das neue Gesetz im Bundesrat diskutiert werden. Grüne und Sozialdemokraten hoffen, dass es im Vermittlungsausschuss noch verbessert wird.