Das gilt für die Arbeit zu Hause
Steuern. Wer hauptsächlich im Homeoffice Dienst tut, kann die Kosten für das heimische Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – wenn der Chef sie nicht übernimmt. Der Fiskus will dazu wissen, was und wie viel der Beschäftigte zu Hause arbeitet. Faustregel: Damit das Steuerprivileg greift, sollten Arbeitnehmer mindestens drei Tage pro Woche zu Hause am Schreibtisch sitzen. Zudem müssen sie dieselben Aufgaben erledigen wie in der Firma auch.
Homeoffice-Pauschale. 2020 und 2021 gibt es für die Arbeit im Homeoffice – auch ohne eigenes Arbeitszimmer – eine Tagespauschale von 5 Euro. Sie gilt maximal für 120 Tage. 600 Euro können so zusammenkommen, die der Beschäftigte unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzen kann. Mehr Infos in unserem Special Steueränderungen 2021.
Mietwohnung. Richtet jemand in seiner Wohnung ein Homeoffice ein, nutzt er einen Teil der Immobilie gewerblich. Arbeitet er dort nur still vor sich hin, ist das unproblematisch. Eine teilgewerbliche Nutzung kann der Vermieter laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aber verbieten, wenn diese „nach außen hin“ sichtbar ist (Az. VIII ZR 165/08). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Kunden kommen oder die Anschrift als Firmenadresse genutzt wird.
Unfallversicherung. Telearbeiter sind bei allen Tätigkeiten innerhalb des heimischen Büros durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Auch Fahrten in die Firma oder zum Kunden sind versichert. Der Unfall muss aber in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht, wenn sich jemand zwischen Schreibtisch und Küche das Bein bricht (Sozialgericht Karlsruhe, Az. S 4 U 675/10), wohl aber, wenn der Unfall auf dem Weg zum Drucker im Keller passierte.