So haben wir getestet
Im Test: 30 exemplarisch ausgewählte Holzspielzeuge für Kinder unter drei Jahren.
Einkauf der Prüfmuster: Juni und Juli 2013.
Preise: Von uns bezahlte Einkaufspreise.
Schadstoffe und Sicherheit
Sicherheit vor direkten Gefahren
Experten prüften die mechanisch-physikalischen Eigenschaften der Spielzeuge (zum Beispiel Schutz vor verschluckbaren Kleinteilen, Form und Größe, Strangulationsgefahr) in Anlehnung an DIN EN 71-1.
Schadstoffe
Im Labor bestimmten wir folgende Substanzen:
Biozide (zum Beispiel Holzschutzmittel): Prüfung in Anlehnung an DIN EN 71-9 bis 11.
Farbmittel: In Lacken und Textilien bestimmten wir allergisierende und krebserzeugende Farbstoffe und die primären aromatischen Amine in Anlehnung an DIN EN 71-9 bis 11, zusätzlich auch die im Oeko-Tex Standard 100 aufgeführten kritischen Farbstoffe. Den Gehalt an verbotenen Azofarbstoffen untersuchten wir in Anlehnung an Paragraf 64 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB).
Flammschutzmittel, Monomere: Prüfung in Anlehnung an DIN EN 71-9 bis 11.
Formaldehyd: Bei kunstharzverleimtem Holzspielzeug wie Sperrholzpuzzle bestimmten wir Formaldehyd in Anlehnung an DIN EN 717-3 mit einer Prüfdauer von 24 Stunden. Bei erhöhten Konzentrationen wurde die Formaldehydabgabe in der Prüfkammer in Anlehnung an DIN EN 717-1 mit einem flächenbezogenen Luftwechsel von 1 und 0,5 gemessen. Textilien: Prüfung in Anlehnung an DIN EN ISO 14184-1.
Nickel: Wir prüften metallhaltige Bestandteile auf die Abgabe von Nickel (Nickellässigkeit) in Anlehnung an DIN EN 1811 und 12472.
Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe: Prüfung der Materialien aus Elastomeren oder Gummi in Anlehnung an DIN EN 71-12 mit vier Stunden Migrationsdauer.
NPEO (Nonylphenolethoxylate), Octylphenolethoxylate, Nonyl-/Octylphenol: Bei Lacken, Kunststoffen und Textilien ermittelten wir nach Extraktion Nonyl- und Octylphenolethoxylate mittels LC/MS/MS sowie die Nonyl-/Octylphenole mittels GC/MS.
PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe): Wir haben die verwendeten Materialien wie Lacke, Kunststoffe und Textilien in Anlehnung an die Vorgaben des ZEK 01.4-08 nach Extraktion mit Toluol mit GC/MS bestimmt.
Phthalate: Die eingesetzten Lacke und Kunststoffe analysierten wir auf die für Kinder unter drei Jahren verbotenen Phthalate und zusätzlich auf die als SVHC-Stoffe (Substances of very high concern, besonders besorgniserregende Stoffe) eingestuften Phthalate nach Extraktion mit GC/MS.
Schwermetalle: Wir bestimmten die Freisetzung der Schwermetalle aus den Materialien in Anlehnung an DIN EN 71-3:2013. Zudem analysierten wir in Anlehnung an DIN EN 1122 den Gehalt an Blei und Kadmium. Zusätzlich zur Freisetzung von Organozinnverbindungen wurde der Gehalt an Organozinnverbindungen nach Extraktion mit Methanol in Anlehnung an DIN EN ISO 17353 untersucht.
Speichel- und Schweißechtheit in Anlehnung an Paragraf 64 Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch geprüft.