Krankenkassen zahlen Festzuschüsse, wenn ein Erfolg zu erwarten ist.
Kostenübernahme: Nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ist eine Hörgeräteversorgung Kassenleistung, wenn (u. a.)
- ein Hörverlust von mindestens 30 Dezibel in einer der Hauptsprachfrequenzen zwischen 500 und 3 000 Hertz auf dem besser hörenden Ohr besteht.
- Bei einseitiger Schwerhörigkeit gilt als Kriterium ein Hörverlust von mindestens 30 Dezibel bei zwei Frequenzen des Hauptsprachbereichs oder bei 2 Kilohertz.
- Zusätzliches Kriterium bei der Indikation zur Hörgeräteversorgung: das Einsilbenverstehen im Sprachhörtest (weniger als 80 Prozent Verstehensquote bei 65 dB).
- Bei Kindern kann eine Versorgung bei einer geringeren Schwerhörigkeit erfolgen.
- Betroffene müssen das Hörgerät nach einer Anpassphase handhaben können.
Festbeträge: Seit dem Jahr 2005 gelten bundeseinheitliche Festbeträge. Bundesweit werden einheitlich 421,28 Euro pro Gerät gezahlt, für zwei 758,30 Euro. Die Kosten für ein Hörgerät können zwischen rund 500 und 2000 Euro liegen. Ein Spitzengerät kann auch auf mehrere Tausend Euro kommen. Das bedingt hierzulande meist einen hohen Eigenanteil. Es gibt aber auch zuzahlungsfreie Geräte. Jeder Hörgeräteakustiker sollte eine Anzahl zuzahlungsfreier Hörgeräte anbieten.
Versorgung: Ob ein Hörgerät verordnet werden muss, wird durch HNO-Fachärzte festgestellt. Die Anpassung des Geräts (Beratung, Auswahl) erfolgt über einen Hörgeräteakustiker. Die Zweckmäßigkeit der Versorgung wird fachärztlich überprüft und bescheinigt. Daneben gibt es noch den „verkürzten Versorgungsweg“ (siehe „Verkürzter Versorgungsweg“).
Batterien: Batteriekosten werden von den Kassen nur für Jugendliche unter 18 Jahren übernommen. Die Batterien können zur finanziellen Belastung werden (siehe Tabelle „Hörgeräteakustiker“). Günstige Angebote unterbreitet auch der Versandhandel: Nach Eingabe des Stichworts „Hörgerätebatterien“ in eine Suchmaschine ist bei einer Vielzahl von Anbietern ein Preisvergleich möglich.
Zusatzgeräte: Für Telefonhörhilfen, Funkübertragungs-, Lichtsignalanlagen zahlt die Kasse nicht. Es gibt dazu aber positive Urteile des Bundessozialgerichts; siehe www.schwerhoerigen-netz.de, Ratgeber, Gerichtsentscheidungen.
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> Unerwähnt bleibt dass ein zuzahlungsfreies Gerät oft genauso gut ist
Das ist gelogen. Ich trage jetzt seit 30 Jahren Hörgeräte. Die Zuzahlungsfreien sind technisch auf dem Niveau der späten 90er. Sie ermöglichen mir unter idealen Bedingen ein Gespräch mit jemandem, der laut spricht. In der Öffentlichkeit ist eine Unterhaltung unmöglich.
Schlechterdings wäre ich mit Kassenmodelen weder dazu in der Lage am geselschaftlichen Leben teilzunehmen, noch zu arbeiten.
Ich empfinde bei den Themen Hörgeräteakustiker und Hörgeräte einen EXTREMEN Mangel an Transparenz, insbesondere bezüglich der effektiven Zuzahlung und der Auswahl der Hörgeräte.
Es gibt scheinbar Standardantworten: "wir würden mindestens ein Gerät der Einstiegsklasse mit 150,- bis 450,- € Zuzahlung empfehlen" oder "wir führen alle Marken". Unerwähnt bleibt dass ein zuzahlungsfreies Gerät oft genauso gut ist oder dass bestimmte Geräte/Marken nicht geführt werden (natürlich wegen schlechter Erfahrungen!).
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Mein trauriger Eindruck: zuerst kommt die möglichst hohe Zuzahlung und dann erst der Kunde!
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Mögliche VERKAUFSSTRATEGIE: zuerst ein schlecht eingestelltes Gerät in der vom Kunden geäußerten Preisklasse testen lassen und danach ein teureres mit guter Einstellung - das Gerät mit guter Einstellung findet naturgemäß eine höhere Akzeptanz, der höhere Aufpreis wird viel zu oft bezahlt!
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Ich freue mich auf den Zeitpunkt ab dem man Geräte online kaufen und per App selbst justieren ka
Kommentar vom Autor gelöscht.
@JonaS95: Unsere Untersuchung umfasst die Qualität der Beratung und die Erstanpassung des gewählten Hörgerätes von Hörgeräteakustikerketten. Zur Haltbarkeit von Hörgeräten können wir keine Aussagen treffen, da diese Geräte nicht getestet wurden. (PF)
Kommentar vom Autor gelöscht.