Hörgeräte­akustiker

So haben wir getestet

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Hörgeräte­akustiker Testergebnisse für 6 Hörgeräteakustiker 06/2012

Im Test: Die sechs größten über­regionalen Hörgeräte­akustikerketten mit Filialen in mindestens zwei Bundes­ländern und insgesamt mindestens 45 Filialen (Stand April 2011). Alle Hörgeräte­akustiker wurden über jeweils drei Filialen in verschiedenen Städten verdeckt in Anspruch genommen. Insgesamt 18 geschulte Tester mit typischer alters­begleitender Hörstörung ließen sich als Privatpatienten im Rahmen einer vergleichenden Anpassung versorgen. Das jeweilige Budget der Tester ermöglichte eine adäquate Versorgung. Die Test­personen dokumentierten die Filial­besuche in stan­dardisierten Protokoll­bögen (Beratung und Kunden­orientierung). Ein unabhängiger Fach­gut­achter (Audiologe) prüfte Hörgeräte­auswahl und -einstellung sowie das Hörergebnis anhand von Anbieter­unterlagen sowie eigener Hörtests mit den gekauften Hörgeräten.
Erhebungs­zeitraum: Oktober 2011 bis Januar 2012, Anbieterbefragung April 2012.

Abwertung

Wurden in den allgemeinen Geschäfts­bedingungen deutliche Mängel fest­gestellt, wurde das test-Qualitäts­urteil um eine halbe Note abge­wertet.

Hören nach Erst­anpassung: 60 %

Hörgeräte­auswahl und -einstellung: Eignung der ausgewählten Hörgeräte für den jeweiligen Hörverlust, Verstärkungs­reserve, Eignung und Anpassung der verwendeten Ohrpass­stücke (Otoplastiken), voll­ständige und zutreffende Ton- und Sprachaudiogramme, Berück­sichtigung der Unbe­haglich­keits­schwelle.
Hörergebnis: Verbesserung des Sprach­verstehens – Einsilber in ruhiger Umge­bung und unter Stör­geräusch (Freiburger Test) und Sätze (Göttinger Satz­test) unter Stör­geräusch, Verbesserung des Sprach­verstehens im Stör­geräusch bei beidseitiger Hörgeräte­versorgung im Vergleich zur einseitigen Versorgung, subjektive Zufriedenheit der Tester mit der Verbesserung des Alltags­hörens.

Beratung: 30 %

Unter anderem Bedarfs­analyse (Gesund­heits­aspekte, Lebens­umstände), Ablauf der Hörtests, Erläuterungen zu den Messungen und dem Prozess der Anpassung – auch zu Hörtrainings im Anschluss an die Erst­anpassung, Beratung zu alternativen Hörgeräte­typen, Einweisung in die Probegeräte und Auswertung der damit erzielten Ergeb­nisse, Informationen zu den gekauften Geräten.

Kunden­orientierung: 10 %

Unter anderem Einhaltung von Preis­absprachen und Terminen, Haftung für Probehörgeräte, Informationen zu Nach­sorge und deren Umfang, etwa Nach­justieren, Reinigen, Batteriewechsel.

Mängel in den AGB: 0 %

Ein juristischer Experte prüfte die allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) darauf, ob sie unzu­lässige Klauseln beinhalten, die den Kunden benach­teiligen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 07.09.2021 um 07:36 Uhr
Hörgerät abgelehnt - Re. Serviceleistungen

@Saraherkrath: Rechnung für Serviceleistungen
Normalerweise zahlen Kunden am Ende für Geräte und Dienstleistungen zusammen. Falls die Gerätekosten die Kassenleistung übersteigen, ist eine sogenannte Aufzahlung zu leisten. Zusätzlich fällt ggf. die sogenannte Zuzahlung an. Wenn Sie aber kein Hörgerät kaufen, zahlen Sie auch nicht für die erbrachten Dienstleistungen. Falls Sie also sonst keinen Vertrag mit diesem Anbieter abgeschlossen haben, schulden Sie im nichts. Sollte er trotzdem auf seiner Rechnung bestehen, können Sie eine der Verbraucherzentralen um eine individuelle Rechtsberatung bitten.
(dda)

Saraherkrath am 03.09.2021 um 16:39 Uhr
Hörgerät abgelehnt — Re. Serviceleistungen

Hallo ! Mein Mann hat sich bei einem Hörgeräteakustiker vorgestellt. Beim Erstgespräch
direkt mitgeteilt, dass er nichts zuzahlen möchte.
Es wurden 2 Geräte ausprobiert. Rechnung über 4800.-€ ausgestellt. Von meinem Mann
abgelehnt — Probegeräte zurück. Jetzt bekam er eine Rechnung über 240.- € für Serviceleistungen. Muss er die bezahlen ?
Gruß
Saraherkrath

Okberten am 08.01.2020 um 18:52 Uhr
Mieses Endergebnis bei großer Ladenkette.

Ich war hier in Düsseldorf bei einem deutschlandweit agierenden Brillen und Hörgerätehändler.Unterschiedliche Akustiker haben mich beraten und letztendlich das Handtuch geworfen.Kosten für die Hörgeräte 3010,00 €.
Das Endergebnis:Zum Telefonieren muß ich die Dinger entfernen,sonst kann ich nichts höhren.Fernsehen mit zusätzlichen Kopfhöhrern kaum oder nur schlecht verständlich.
Vorherige Hörgeräte bei einem kleinen Laden mit top Akustiker gekauft, keine Probleme gehabt.Kosten mit Zusatzgerät für's Fernsehen allerdings gut 5000,00 €.Gewechselt weil bei Problemen der Akustiker, gleich Inhaber, selten adhoc zu erreichen war.Werde jetzt aber wieder zu diesem Akustiker (Einzelhändler) reumütig zurückkehren.
Km.

m.franziskus am 15.09.2017 um 16:19 Uhr
Antwort an Test.de

"Wir prüften wie gut sich der Akustiker auf den Kunden und seine Bedürfnisse einstellt."
Genau das stimmt definitiv nicht, denn viele Kunden dürften sich wohl zuzahlungsfreie Geräte wünschen, wenn diese in hochwertiger Qualität und Einstellung von den Akustikern angeboten würden! Insofern fehlt diesem überaltertem Test, dem leider nach der neuen Kassenleistung kein Nachtest folgte, jegliche Aussagekraft bezüglich der Versorgung mit zuzahlungsfreien Geräten!
Aber dieses Bild der Abzocke welches sich mir, bis auf Fielmann, bot will wohl nicht gezeigt werden!!! Lobbyismus, Ignoranz, mangelndes Interesse, Abzocke kein Problem, eigenes Einkommen zu hoch... ich weiß nicht was Test.de bewegt?!?
Ca 1.400,- € bezahlen die Kassen für zwei Hörgeräte einschließlich Anpassung, dass hiermit eine sehr hochwertige Versorgung möglich ist beweist Fielmann, trotzdem zocken viele Akustiker Zuzahlungen in Höhe von vielen Hundert Euro ab, mit teils schlechterer Leistung!

Profilbild Stiftung_Warentest am 14.09.2017 um 16:06 Uhr
Hörgeräteauswahl

@m.franziskus: Es handelt sich hier nicht explizit um eine Hörgerätetest, sondern es stand eine adäquate Versorgung mit Hörgeräten durch den Hörgeräteakustiker im Fokus. Wir prüften wie gut sich der Akustiker auf den Kunden und seine Bedürfnisse einstellt. Dabei haben die Hörgeräteakustiker die Geräte ausgewählt und den Testern vorgeschlagen. (bp)