Hörgeräte Nicht alles wird erstattet

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Hörgeräte - Nicht alles wird erstattet

Hörhilfe. Zu teuer darf sie nicht sein. © Anbieter

Die private Kranken­versicherung darf ihre Erstattung für teure Hörgeräte kürzen, wenn Versicherte mit einem preisgüns­tigeren Gerät gleich gut hören. So urteilte das Land­gericht Göttingen im Fall einer schwerhörigen Frau, die sich zwei Hörgeräte für zusammen 5 000 Euro ange­schafft hatte (Az. 9 S 16/11). Der Versicherer müsse zwar berück­sichtigen, dass sie für ihren Beruf als Lehrerin ein leistungs­starkes Hörgerät mit einer guten Störschall­unterdrückung braucht. Doch die Versicherungs­gesell­schaft konnte nach­weisen, dass die Frau mit zwei anderen Geräte­typen, die nur rund 3 600 Euro pro Paar kosteten, ein gleich gutes oder sogar besseres Hörergebnis erzielte. Nur so viel musste die Versicherung der Frau erstatten, denn das teurere Gerät sei medizi­nisch nicht notwendig gewesen.

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