
Hörhilfe. Zu teuer darf sie nicht sein.
Die private Krankenversicherung darf ihre Erstattung für teure Hörgeräte kürzen, wenn Versicherte mit einem preisgünstigeren Gerät gleich gut hören. So urteilte das Landgericht Göttingen im Fall einer schwerhörigen Frau, die sich zwei Hörgeräte für zusammen 5 000 Euro angeschafft hatte (Az. 9 S 16/11). Der Versicherer müsse zwar berücksichtigen, dass sie für ihren Beruf als Lehrerin ein leistungsstarkes Hörgerät mit einer guten Störschallunterdrückung braucht. Doch die Versicherungsgesellschaft konnte nachweisen, dass die Frau mit zwei anderen Gerätetypen, die nur rund 3 600 Euro pro Paar kosteten, ein gleich gutes oder sogar besseres Hörergebnis erzielte. Nur so viel musste die Versicherung der Frau erstatten, denn das teurere Gerät sei medizinisch nicht notwendig gewesen.