
Geblitzt mit 120 km/h – nur 70 waren erlaubt. Für diese Geschwindigkeitsüberschreitung sollte ein selbstständiger Computerfachmann einen Monat Führerscheinentzug und eine Geldbuße von 160 Euro bekommen. Doch weil das Fahrverbot ihn wahrscheinlich die Existenz gekostet hätte, hatte das Amtsgericht Lüdighausen ein Einsehen. Es ließ dem Mann ausnahmsweise seinen Führerschein und erhöhte stattdessen die zu zahlende Geldbuße auf 250 Euro (Az. 19 OWi-89 Js 1403/14-131/14).
Der Mann war als Inhaber einer Minifirma für Computerdienstleistungen überwiegend im Außendienst unterwegs. Er fuhr zu Kunden, um deren Computer zu warten oder EDV-Anlagen einzurichten. Er lebte – wie viele Kleinselbstständige – am Rande des Existenzminimums und hätte sich für die Zeit des Fahrverbots keinen Fahrer leisten können. Das einmonatige Verbot hätte die Existenz seines Betriebes gefährdet, und seine beiden Auszubildenden hätten ihre Ausbildungsplätze verloren.