Wer Unterhalt für Kinder oder Eltern zahlen muss, kommt ab dem neuen Jahr in den Genuss höherer Selbstbehalte. Das kann die monatliche Belastung verringern. Vätern oder Müttern, die Unterhalt zahlen für minderjährige Kinder, müssen laut Düsseldorfer Tabelle künftig mindestens 1 080 Euro monatlich zum Leben bleiben. Bisher waren es 1 000 Euro. Für nicht Erwerbstätige steigt der Selbstbehalt von 800 Euro auf 880 Euro. Der Zahlbetrag für den Kindesunterhalt hingegen bleibt vorerst gleich. Grund: Er richtet sich nach dem Kinderfreibetrag, den das Finanzministerium erst im Laufe des Jahres ändert. Auch der Selbstbehalt für Elternunterhalt wurde angehoben: von 1 600 Euro auf 1 800 Euro.
Tipp: Für Unterhaltsverpflichtete ist es sinnvoll, jetzt zu prüfen, ob sie durch den höheren Selbstbehalt weniger zahlen müssen. Vor allem Sozialämter weisen von sich aus selten darauf hin, dass die Beträge nun geringer ausfallen.