Unterstützen Steuerzahler im Jahr 2013 Angehörige oder Lebensgefährten, soll das Finanzamt bis zu 8 130 Euro Unterhalt als außergewöhnliche Belastung anerkennen. Im Jahr 2014 soll der Höchstbetrag auf 8 354 Euro steigen. Das sieht das Steuer-Anpassungsgesetz vor, das der Bundestag verabschiedet hat. Nun hat der Bundesrat allerdings wegen anderer Inhalte des Gesetzes den Vermittlungsausschuss angerufen. So bleibt es zunächst beim alten Höchstbetrag von 8 004 Euro im Jahr.