Ärger mit der Versicherung
Kommt es zum Streit mit dem Versicherer, weil dieser nicht oder nur einen Teil des Schadens zahlen will, können sich Betroffene an den Streitschlichter für Versicherungen, den Versicherungsombudsmann wenden. Das Beschwerdeverfahren ist für Kunden kostenlos. Bis zu einem Streitwert in Höhe von 10 000 Euro entscheidet der Ombudsmann für die Versicherungsgesellschaften verbindlich. Die Kunden haben trotzdem die Möglichkeit zu klagen, wenn sie mit dem Schlichterspruch nicht einverstanden sind.